Die in Wien ansässige Kryptobörse Bitpanda und der Pariser Wallet-Anbieter Ledger haben an verschiedenen Orten in Großbritannien am Tag des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union großflächige digitale Plakatwerbeflächen für eine Anti-Brexit-Kampagne gebucht. Dies meldete das Online-Magazin The New European am 4. Februar. 

Unterschiedliche Reaktionen

Die Banner seien an insgesamt 36 unterschiedlichen Standorten in Großbritannien am Brexit-Tag mit der Botschaft "Millionen von Menschen können sich nicht irren... es sei denn, sie sind Briten" geschaltet worden.

Auf einer von Ledger geschalteten Werbetafel war zu lesen:: "Lasst uns die Kontrolle zurückgewinnen, und zwar wirklich…”.

In den sozialen Netzwerken sorgte die Kampagne unter mutmaßlichen Brexit-Befürwortern für viel Kritik. Twitter-Nutzer Jason Perry schrieb etwa: “Viel Glück Bitpanda, ich muss nur noch meine 'BEST'-Token verkaufen und dann bin ich weg.”

Twitter-Nutzer S C warf dem Unternehmen eine anti-britische Haltung vor und schrieb, er sei von dem Unternehmen “sehr enttäuscht”. Bitpanda reagierte auf diesen und andere kritische Tweets mit der Klarstellung, die vertretene Meinung sei nicht “anti-britisch”, sondern nur “anti-Brexit”.

Der Bitpanda-Vertreter Ivis Buric teilte The New European auf Anfrage mit, das Werbebanner sei von verschiedenen Medienunternehmen in London unter Verweis auf dessen politischen Inhalt abgelehnt worden.

Bitpandas Expansionskurs

Für Bitpanda könnte sich der Werbecoup trotz der negativen Reaktionen auszahlen, dürfte die Kampagne doch auch außerhalb von Großbritannien für ein großes Medienecho sorgen. Die Österreicher fahren einen aggressiven Expansionskurs und haben dabei Kunden aus dem gesamten Euro-Raum im Blick. Seit Oktober 2019 bietet Bitpanda seinen Kunden die Abbuchung ihrer Gelder per IBAN-Direktüberweisung an Bankkonten in der Euro-Zone an.

Die Lizenz als Zahlungsinstitut hatte Bitpanda von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bereits im April erhalten. Bitpanda hat damit die Erlaubnis nach europäischem Recht gemäß der Payment Services Directive 2 (PSD2) als Zahlungsinstitut zu agieren.