Die fehlende rechtliche Klarheit bei der Regulierung von Kryptowährungen in den USA macht nicht nur das Leben von Dienstleistern und Nutzern schwer, sondern auch dem amerikanischen Justizsystem. Dies bestätigt Insolvenzrichter Martin Glenn nun indirekt, denn dieser will im hochkarätigen Fall um die Krypto-Sparplattform Celsius über den heimischen Tellerrand hinaus blicken, um im Ausland mögliche Anhaltspunkte für seine Rechtsprechung zu finden.

Entsprechend schreibt Glenn am 17. Oktober in einem Gerichtsdokument im Insolvenzverfahren von Celsius:

„Viele, oder vielleicht sogar die meisten, Fälle, in denen es um Kryptowährungen geht, werfen rechtliche Fragen auf, für die es keine richtungsweisenden Präzedenzfälle in in unserem Bezirk, in den USA oder in anderen Ländern der Welt gibt.“

Allerdings will sich der Richter eventuell am 529 Seiten starken Empfehlungspapier für Digital Assets von der Law Commission of England and Wales orientieren, denn in diesem werden eine „Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen in Fällen mit digitalen Assets“ betrachtet.

Dahingehend erklärt Glenn: „Rechtsprinzipien, die in Großbritannien angewendet werden, sind in den USA nicht bindend, aber könnten dabei helfen, rechtliche Fragestellungen zu lösen, die sich in derartigen Fällen ergeben.“

Das am 28. Juli erschienene Empfehlungspapier ist auch in Großbritannien nicht bindend, allerdings enthält es Vorschläge zur Behandlung von Kryptowährungen im Rechtssystem des Landes. Demnach sollten diese unter anderem als „neue Kategorie von privatem Eigentum“ betrachtet werden.