Die insolvente Krypto-Sparplattform Celsius hat einen Auszahlungsplan für Nutzer erstellt, deren Krypto-Vermögen im Verwahrungsdienst der Plattform eingefroren sind, nachdem diese seit Juni 2022 alle Auszahlungen gestoppt hat.

In einem entsprechenden Gerichtsdokument vom gestrigen 31. Januar hat das Krypto-Unternehmen eine Liste mit allen betreffenden Nutzern vorgelegt, die bald bis zu 94 % ihrer Vermögen ausbuchen können sollen.

In dem 1.411 Seiten starken Dokument, das dem United States Bankruptcy Court for the Southern District of New York zugespielt wurde, sind die vollständigen Namen der betreffenden Nutzer zusammen mit den jeweiligen Kryptowährungen und den jeweiligen Vermögensständen aufgeführt.

Celsius betont in diesem Zusammenhang, dass alle Nutzer, die noch Gelder im Verwahrungsdienst der Plattform haben, zunächst ihre Kundeninformationen um alle notwendigen Angaben ergänzen müssen, ehe Auszahlungen getätigt werden. Diese notwendigen Kundeninformationen beziehen sich allen voran auf Daten zum Zweck der Geldwäschebekämpfung (AML) und allgemeinen Offenlegungspflicht (KYC), auch Angaben über die geplanten Zieladressen müssen gemacht werden. Dahingehend heißt es:

„Erst sobald die Nutzer ihre Konten um die notwendigen Informationen ergänzt haben, wird es den betreffenden Nutzern erlaubt, ihren Anteil an den verwahrten Krypto-Vermögen von der Plattform des Schuldners auszubuchen.“

Abschließend weist das Dokument darauf hin, dass die betroffenen Nutzer ihre übrigen 6 % nicht ausbuchen können, denn über die Freigabe dieser Gelder entscheidet das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Zudem gibt es Einschränkungen im Hinblick auf die anfallenden Transaktionsgebühren, die bei den Auszahlungen per Blockchain anfallen. So wird es Nutzern, „die keine ausreichenden Krypto-Gelder auf ihren Konten haben, um die anfallenden Transaktionsgebühren zu begleichen“, nicht erlaubt, ihre Vermögen abzuziehen.