Drei Anleger, die Kryptowährungen über die amerikanische Kryptobörse Coinbase gekauft haben, haben am 11. März nun eine Sammelklage beim südlichen Bezirksgericht von New York gegen die Handelsplattform eingereicht. Gegenstand der Klage ist, dass die Coinbase unrechtmäßig als Aktienbörse agiert, indem sie 79 Kryptowährungen führt, die eigentlich als Wertpapiere einzustufen sind und damit einen Verstoß gegen das amerikanische Wertpapierrecht darstellen.

Die Kläger Christopher Underwood, Louis Oberlander und Henry Rodriguez, die von der im US-Bundesstaat Connecticut ansässigen Anwaltskanzlei Silver Golub & Teitell vertreten werden, beklagen in dem Verfahren die Coinbase Global, Coinbase und Geschäftsführer Brian Armstrong. In der 255-seitigen Klageschrift wird für jede der aufgeführten Kryptowährung einzeln erörtert, wieso diese nach dem „Howey Test“ – einem Verfahren des amerikanischen Börsenrechts zur Einstufung von Finanzprodukten – als Wertpapier zu klassifizieren seien. Als entscheidendes Kriterium wird dabei benannt, dass es sich jeweils „um eine geldliche Investition in ein Unternehmen handelt, die einer Gewinnerwartung aus den Geschäftstätigkeiten anderer entspringt“.

In diesem Zusammenhang sind die Kläger der Ansicht, dass die Coiinbase „der eigentliche Verkäufer“ der entsprechenden Finanzprodukte ist, denn die zugehörigen Transaktionen werden lediglich in den Büchern der Plattform vermerkt, ohne dass ein tatsächlicher Austausch zwischen den beiden handelnden Parteien stattfindet.

Rechtsanwalt Philip Moustakis von der Kanzlei Seward & Kissel meint, dass „eine solche Klage nicht wirklich überraschend kommt, denn die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat zuletzt schon signalisiert, dass sie Ermittlungen und Klagen gegen Kryptobörsen anstrengen will“.

So habe es schon 2018 ähnliche zivilrechtliche Verfahren gegeben, nachdem die SEC damals verstärkt gegen die sogenannten Initial Coin Offerings (ICO), eine Form der Kapitalbeschaffung von Krypto-Startups, vorgegangen war. Doch bisher hat die Börsenaufsicht hauptsächlich gegen die Herausgeber von Kryptowährungen Anklage erhoben, darunter allen voran der laufende Rechtsstreit gegen XRP-Herausgeber Ripple und das Blockchain-Unternehmen BlockFi. Gegen eine Kryptobörse hat die Behörde bisher kein Verfahren eröffnet, weshalb die jüngste Sammelklage einen möglichen Präzedenzfall schaffen könnte.