Die zweijährige Untersuchungsphase des digitalen Euro-Projekts der Europäischen Zentralbank (EZB) namens Eurosystem hat die Hälfte ihrer Laufzeit hinter sich. Die EZB hat am 29. September einen Fortschrittsbericht veröffentlicht, in dem es um Fragen zur Gestaltung und zur Politik geht, die derzeit geprüft werden oder bereits entschieden sind.

Dem Bericht zufolge ist der Handel in physischen Geschäften und online der größte Anwendungsfall für eine digitale Euro-Zentralbankwährung (CBDC). Derzeit sind die meisten digitalen Zahlungslösungen in ihrer Reichweite begrenzt und kommen nicht aus Europa. Daher könnte ein digitaler Euro die Zahlungslösungen harmonisieren und die strategische Autonomie Europas stärken, so wie es in den politischen Zielen vorgesehen ist. In dem Bericht heißt es weiter:

"Ein digitaler Euro würde die Rolle des öffentlichen Geldes als Anker des Zahlungssystems im digitalen Zeitalter bewahren. Das würde die reibungslose Koexistenz, Konvertierbarkeit und Komplementarität der verschiedenen Geldformen gewährleisten."

Der EZB-Rat hat die Erkundung von Online-Zahlungen, die von einem Dritten validiert werden, im Rahmen einer ersten digitalen Euro-Ausgabe sowie eine Offline-Lösung mit Peer-to-Peer-Validierung ohne Zeitvorgabe genehmigt. Online-Peer-to-Peer-Lösungen werden in dieser Phase nicht weiter erforscht.

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Die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Wunsch, die Verwendung der CBDC für Investitionen zu begrenzen, verhindern eine vollständige Anonymität beim digitalen Euro. Aber im Bericht heißt es, ein digitaler Euro würde ähnliche Datenschutzbestimmungen wie die derzeitigen digitalen Zahlungsoptionen aufweisen. Dabei ist ein größerer Datenschutz für Transaktionen mit geringem Wert und geringem Risiko ebenfalls möglich.

Der digitale Euro wird aus Gründen der Finanzstabilität große Bestände beschränken und so konzipiert sein, dass er nur begrenzt als Anlageinstrument genutzt werden kann. Der EZB-Rat hat einen Wasserfall-Mechanismus genehmigt, mit dem digitale Euro-Bestände, die den Grenzwert überschreiten, auf ein Geschäftsbankkonto übertragen werden können. Es kann auch eine Offline-Haltefrist festgelegt werden. Ein "breites Spektrum an Instrumenten" wird in das Konzept einfließen, um auf künftige finanzielle Bedingungen zu reagieren.

Die Europäische Kommission will im ersten Quartal 2023 eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro vorschlagen. Der EZB-Rat wird im Oktober 2023 entscheiden, ob die Entwicklung und Erprobung fortgesetzt werden soll. Diese Phase kann etwa drei Jahre dauern.