In der russischen Staatsduma wurde am 17. November ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt, der das Mining und den Verkauf dieser geminten Kryptowährungen legalisieren würde. Aktuell dürfen Kryptowährungen in Russland nicht für Transaktionen genutzt werden.

Dahingehend heißt es in dem Entwurf laut Medienberichten von Interfax: „Digitalwährungen, die im Zuge von Mining gewonnen werden, dürfen von derjenigen Person weiterverkauft werden, die diese abgebaut hat unter der Voraussetzung, dass keine russischen IT-Infrastrukturen für derartige Transaktionen genutzt werden, die einzige Ausnahme sind hier solche Transaktionen, die im Einklang mit dem experimentellen Gesetzesrahmen stehen.“

Anatoly Aksakov, der Vorsitzende des parlamentarischen Finanzausschusses, gibt gegenüber der russischen Presse an, dass er eine Verabschiedung in allen drei Lesungen erwartet, sodass der Entwurf voraussichtlich ab dem 1. Februar 2023 in Kraft treten kann. Dahingehend führt er aus:

„Die Verabschiedung dieses Gesetzes würde derartige Aktivitäten in den legalen Bereich holen und damit ermöglichen, dass wir einen juristischen Rechtsrahmen über den Umgang mit Digitalwährungen herausbilden können.“

Der im Entwurf genannte „experimentelle Gesetzesrahmen“ für den Verkauf von Digitalwährungen wurde 2020 mit einem Gesetz für digitale Innovation eingeführt. Des Weiteren liefert der neue Entwurf gesetzliche Definitionen für Mining und Mining-Pools, zudem wird Werbung für Kryptowährungen explizit untersagt.

Im Einklang mit dem experimentellen Rahmen soll eine eigene russische Plattform für den Verkauf von geminten Krypto-Geldern geschaffen werden. Gleichsam dürfen Russlands Miner dafür auch ausländische Plattformen nutzen. In letzterem Fall würden die russischen Regulierungsvorgaben für die Verkäufe nicht gelten, nichtsdestotrotz müssen alle Verkaufsaktivitäten natürlich dem Finanzamt gemeldet werden. Aktuell gibt es noch keine eindeutige Rechtslage für den Abbau von Kryptowährungen in Russland, obwohl das Mining hier weit verbreitet ist.