Am 14. Februar kündigte die Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC Maßnahmen gegen das Kryptokreditunternehmen BlockFi an, weil es versäumt hatte, hochverzinsliche Konten zu registrieren, die die Behörde als Wertpapiere betrachtet.

Das Unternehmen aus New Jersey muss 50 Millionen US-Dollar an die SEC und weitere 50 Millionen US-Dollar an 32 US-Bundesstaaten zahlen, die BlockFi ähnliche Vorwürfe machen. Damit hat die US-Behörde eine selten hohe Strafe gegen einen Kryptowährungsdienstleister verhängt. Das Unternehmen erklärte sich außerdem bereit, keine neuen Kunden für den BlockFi Interest Accounts zuzulassen. Es wolle versuchen, innerhalb der nächsten 60 Tage im Hinblick auf den Investment Company Act von 1940 konform zu werden.

Die BlockFi Interest Accounts wurden im März 2019 auf den Markt gebracht und Anleger können damit ihre Kryptovermögenswerte an die Plattform verleihen und dafür monatliche Zinszahlungen von bis zu 9,5 Prozent erhalten. Damit liegen die Zinssätze deutlich höher, als bei verzinslichen Einlagen konnten bei den meisten traditionellen Finanzinstituten.

Trotz der allgemeinen Kritik an diesen Wertpapiergesetzen, die aus den 30er und 40er Jahren stammen, dass diese nur begrenzt auf Produkte mit digitalen Vermögenswerten anwendbar seien, lobte der SEC-Vorsitzende Gary Gensler diesen gerichtlichen Vergleich als lehrreichen Präzedenzfall für Kryptokreditplattformen. Gensler kommentierte das in einer Erklärung:

"Der heutige Vergleich macht deutlich, dass Kryptomärkte bewährte Wertpapiergesetze wie den Securities Act von 1933 und den Investment Company Act von 1940 einhalten müssen. Das zeigt auch die Bereitschaft der Kommission, mit Kryptoplattformen zusammenzuarbeiten, um herauszufinden, wie sie mit diesen Gesetzen konform werden können."

Kryptowährungskreditprodukte werden seit September letzten Jahres auf Bundes- und bundesstaatlicher Ebene immer argwöhnischer beäugt. Im Januar wurde berichtet, dass die SEC ähnliche Produkte wie BlockFi Interest Accounts untersuche, die von Gemini, Celsius Network und Voyager Digital angeboten werden. Die Behörde wolle feststellen, ob es sich bei diesen angebotenen Wertpapiere handelt.