Die Formel 1 will sich im Web3-Ökosystem etablieren und hat kürzlich acht Marken für ihre weltweit bekannte Abkürzung "F1" angemeldet.

Laut dem Markenanwalt Mike Kondoudis reichte die Autorennserie am 5. Oktober acht Markenanmeldungen ein, bei denen es um Kryptowährung, Non-fungible Tokens (NFTs), Krypto-Marktplätze, Einzelhandelsgeschäfte für virtuelle Güter, Kryptowährungshandel und Mining sowie Blockchain-Finanztransaktionen geht.

Die Markenanmeldungen deuten darauf hin, dass die F1 in das Web3-Ökosystem einsteigen will. Dabei hat sich die Rennserie die Namensrechte für Software für die Verwendung mit Kryptowährungen, Meta-Token, digitalen Sammlerstücke und NFTs sowie Software für Zahlungs- und Umtauschtransaktionen mit digitalen Währungen gesichert.

Neben der Software will die Formel 1 auch Einzelhandelsdienstleistungen für virtuelle Güter anbieten sowie einen Online-Marktplatz für Käufer und Verkäufer von Kryptowährungen und NFTs einrichten.

Laut den Markenanmeldungen will die F1 auch an Finanztransaktionen über die Blockchain-Technologie arbeiten und dabei eine digitale Währung oder einen digitalen Token anbieten. Die Marke gilt auch für den Bereich Unterhaltungsdienstleistungen, bei denen virtuelle Güter verwendet werden. Darunter sind etwa herunterladbare Kunstwerke, Kryptowährungen, digitale Sammlerstücke, Krypto-Sammlerstücke und NFTs zur Verwendung in Online-, virtuellen, erweiterten und gemischten Realitätsumgebungen.

Im August berichtete Cointelegraph, dass die Markenabteilung der Formel 1 zwei neue Markenanmeldungen beim US-Patent- und Markenamt für den Las Vegas Strip Circuit registriert hat, wo die Marke und das Logo des Unternehmens während des Rennens im nächsten Jahr auf mehreren Waren und Dienstleistungen zu sehen sein soll.

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