Die Europäische Union hat mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit Kryptowährungen geschaffen. Obwohl die meisten Bestimmungen bis Ende 2024 in Kraft treten sollen, steht Deutschland vor Herausforderungen bei der nationalen Umsetzung.

Hintergrund und aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland

Die MiCAR-Verordnung zielt darauf ab, einen harmonisierten EU-weiten Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu etablieren. Sie soll Innovationen fördern und gleichzeitig den Anlegerschutz sowie die Finanzstabilität gewährleisten. Am 20. April 2023 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung, und am 16. Mai 2023 folgte die Zustimmung des Rates der Europäischen Union.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Regulierung von Kryptodienstleistungen zuständig. Allerdings können deutsche Unternehmen derzeit keine MiCAR-Kryptolizenzen von der BaFin erhalten, da die erforderlichen nationalen Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Im Gegensatz dazu können ausländische Unternehmen mit Lizenzen aus anderen EU-Ländern ihre Dienstleistungen in Deutschland und der gesamten EU anbieten.

Geplante nationale Gesetzgebung

Um die MiCAR-Verordnung in nationales Recht zu überführen, wurde der Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinMadiG) vorgestellt. Dieses Gesetz soll bestehende deutsche Krypto-Regulierungen durch die MiCAR-Bestimmungen ersetzen. Der Entwurf sieht vor, dass bereits zugelassene Unternehmen ihren Betrieb fortsetzen und im nächsten Jahr MiCAR-Lizenzen beantragen können.

Anfang dieser Woche wandte sich eine Gruppe deutscher Wissenschaftler mit einem Schreiben an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Sie wiesen darauf hin, dass Deutschland gegen EU-Recht verstoße, da das nationale Umsetzungsgesetz bereits am 30. Juni in Kraft hätte treten sollen – gleichzeitig mit der Verabschiedung der Stablecoin-Gesetzgebung (E-Geld-Token).

Die Verzögerungen bei der Umsetzung der MiCAR-Verordnung könnten den deutschen Kryptomarkt beeinträchtigen. Unternehmen, die auf regulatorische Klarheit angewiesen sind, könnten ihre Aktivitäten einschränken oder ins Ausland verlagern. Zudem besteht die Gefahr, dass Deutschland als Standort für Krypto-Innovationen an Attraktivität verliert.

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