Redaktionsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2026

1. Unsere Mission

Cointelegraph existiert, um Leserinnen und Lesern unabhängigen, präzisen und fundierten Journalismus zu digitalen Vermögenswerten, Blockchain-Technologie und der Zukunft des Finanzwesens bereitzustellen.

Unsere Mission ist es, Menschen und Projekte sichtbar zu machen, die einen positiven Beitrag zur Entwicklung unserer Branche leisten, während wir gleichzeitig journalistische Skepsis gegenüber jenen wahren, die diese Technologien für unlautere oder schädliche Zwecke nutzen, und sie ohne Angst oder Einflussnahme zur Verantwortung ziehen.

Wir glauben an die Zukunft von Web3-Technologien und an die Chancen, die sie bieten, sind jedoch keine Cheerleader. Wir bekennen uns zu Werten wie Dezentralisierung, persönlicher Souveränität, Freiheit und digitalem Eigentum, prüfen jedoch die Behauptungen jener, die vorgeben, diese Werte zu vertreten, sorgfältig und kritisch.

2. Redaktionelle Unabhängigkeit

Die redaktionelle Unabhängigkeit ist das Fundament der Glaubwürdigkeit von Cointelegraph und des öffentlichen Vertrauens. Alle redaktionellen Entscheidungen werden ausschließlich auf Grundlage von Nachrichtenwert, faktischer Bedeutung und journalistischer Qualität getroffen.

Die Redakteure, Journalistinnen und Journalisten sowie Produzenten von Cointelegraph agieren unabhängig von den geschäftlichen, kommerziellen und vertrieblichen Funktionen des Unternehmens. Werbetreibende, Sponsoren, Veranstaltungspartner, Investoren und externe Berater haben keinerlei Einfluss auf die redaktionelle Berichterstattung und erhalten weder Vorabinformationen noch Mitspracherechte oder das Recht, redaktionelle Inhalte zu prüfen, zu verzögern, zu ändern oder zu unterdrücken.

Kein Journalist und kein Redakteur bei Cointelegraph darf angewiesen werden, Inhalte aus kommerziellen, finanziellen, politischen oder persönlichen Gründen zu verfassen, zu ändern, in bestimmter Weise darzustellen oder zurückzuhalten. Jeder Versuch, unzulässigen Einfluss auf redaktionelle Entscheidungsprozesse auszuüben, ist unverzüglich der leitenden Redaktion oder der zuständigen Rechts- bzw. Compliance-Stelle zu melden. Cointelegraph untersagt ausdrücklich jede Form von Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Mitarbeitenden, die in gutem Glauben Bedenken hinsichtlich redaktioneller Einflussnahme äußern.

Journalistinnen und Journalisten sowie Redakteure sind verpflichtet, sämtliche persönlichen, finanziellen oder beruflichen Interessenkonflikte offenzulegen, die vernünftigerweise als Einfluss auf ihre Berichterstattung wahrgenommen werden könnten. Besteht ein Interessenkonflikt, wird dieser gegebenenfalls durch Offenlegung, redaktionelle Aufsicht oder Befangenheit geregelt.

Gesponserte, partnerbezogene oder kommerzielle Inhalte werden eindeutig gekennzeichnet und visuell klar von redaktionellem Journalismus abgegrenzt. Die redaktionelle Leitung behält die endgültige Entscheidungsbefugnis über Kennzeichnung, Platzierung und darüber, ob Inhalte den Veröffentlichungsstandards von Cointelegraph entsprechen.

Redaktionelle Unabhängigkeit ist kein Slogan und kein bloßes Ziel. Sie ist ein nicht verhandelbares operatives Prinzip, das die Glaubwürdigkeit von Cointelegraph, das Vertrauen des Publikums und die langfristige Tragfähigkeit des Unternehmens sichert.

Cointelegraph veröffentlicht oder gestattet keine redaktionelle Berichterstattung zu Themen im Zusammenhang mit Glücksspiel, Casinos oder iGaming, einschließlich Wettplattformen, Wettanbietern, Casino-Produkten, Glücksspiel-Affiliates oder ähnlichen Bereichen. Inhalte, die solche Dienstleistungen direkt oder indirekt bewerben oder sie als Nachrichten, Analysen oder Bildungsinhalte darstellen, sind strikt untersagt.

3. Redaktionelle Abläufe

Cointelegraph betreibt ein zentrales, professionelles Redaktionsmodell, das darauf ausgelegt ist, Genauigkeit, Verantwortlichkeit und Konsistenz über alle Plattformen und Sprachversionen hinweg sicherzustellen.

Redaktionsstruktur und Aufsicht

Cointelegraph unterhält überwiegend ein internes Redaktionsteam. Die Mehrheit der Redakteure und leitenden Journalisten verfügt über mehrjährige Erfahrung bei Cointelegraph oder bei etablierten Nachrichtenorganisationen. Die redaktionelle Leitung trägt die endgültige Verantwortung für sämtliche veröffentlichten Inhalte.

Alle redaktionellen Inhalte, die auf von Cointelegraph betriebenen Domains veröffentlicht werden, unterliegen vor der Veröffentlichung einer verpflichtenden redaktionellen Prüfung. Kein Beitrag wird ohne Genehmigung durch einen Redakteur direkt von Autorinnen oder Autoren veröffentlicht.

Mehrstufiger redaktioneller Prüfprozess

Cointelegraph wendet auf sämtliche Inhalte einen mehrschichtigen redaktionellen Kontrollprozess an:

  1. Erstellung durch einen festangestellten Journalisten oder einen genehmigten regelmäßigen Autor
  2. Redaktionelle Prüfung hinsichtlich Genauigkeit, Quellen, Nachrichtenwert und Einhaltung redaktioneller Standards
  3. Prüfung durch das Lektorat hinsichtlich Klarheit, Struktur, Stil sowie rechtlicher oder politischer Aspekte
  4. CMS-basierte Prüfungen, einschließlich verpflichtender Hinweise und Schutzmechanismen in Bezug auf Genauigkeit, Quellenangaben, Offenlegungen und Compliance

Die endgültige redaktionelle Verantwortung liegt bei der redaktionellen Leitung von Cointelegraph, die uneingeschränkte Befugnis besitzt, Inhalte zu überarbeiten, zu verzögern oder abzulehnen, sofern diese nicht den Standards entsprechen.

CMS-Zugriff und Veröffentlichungskontrollen

Der Zugriff auf die Content-Management-Systeme von Cointelegraph ist strikt auf interne Redaktionsmitarbeitende und genehmigte regelmäßige Autoren beschränkt. Dritten — einschließlich Werbetreibenden, Sponsoren, PR-Agenturen, Marketingfirmen und kommerziellen Partnern — ist es unter keinen Umständen gestattet, auf Veröffentlichungstools zuzugreifen oder Inhalte direkt hochzuladen.

Veröffentlichungsrechte werden nach dem Prinzip der Erforderlichkeit vergeben, regelmäßig überprüft und entzogen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Schulung, Genauigkeit und Korrekturen

Cointelegraph bietet regelmäßige redaktionelle Schulungen an, die Genauigkeit, Ethik, Quellenstandards, Plattform-Compliance und sich weiterentwickelnde Best Practices im Redaktionsbetrieb abdecken. Redaktionelle Fehler werden erfasst, überprüft und gemäß der Korrekturrichtlinie von Cointelegraph transparent berichtigt.

Globale Anwendung

Diese redaktionellen Standards und operativen Kontrollen gelten einheitlich für alle von Cointelegraph betriebenen Domains, Sprachversionen und Plattformen. Lokale Redaktionsteams arbeiten unter denselben Richtlinien, Aufsichtsstrukturen und Prüfanforderungen wie die zentrale Redaktion.

4. Soziale Medien

Cointelegraph nutzt soziale Medien, um journalistische Inhalte schnell zu verbreiten und direkt mit Leserinnen und Lesern zu interagieren. Obwohl wir bei Beiträgen auf Genauigkeit achten, bedeutet die Geschwindigkeit und Kürze sozialer Plattformen, dass diese Inhalte möglicherweise nicht denselben redaktionellen Prüfprozess durchlaufen wie veröffentlichte Artikel.

Dennoch wird erwartet, dass Social-Media-Beiträge den wesentlichen Inhalt der veröffentlichten Berichterstattung widerspiegeln und bei Unrichtigkeiten korrigiert werden.

Wir begrüßen Feedback, Korrekturen und einen respektvollen Dialog auf all unseren Kanälen — unsere veröffentlichten Artikel stellen jedoch das maßgebliche und verbindliche journalistische Protokoll dar.

Unsere Journalistinnen und Journalisten können private Accounts betreiben; deren Ansichten sind jedoch ihre eigenen und stellen nicht die Position von Cointelegraph dar. Die Nutzung persönlicher sozialer Medien ist erlaubt, jedoch ist es untersagt:

  1. Unveröffentlichte Recherchen oder vertrauliche redaktionelle Informationen weiterzugeben.
  2. Digitale Vermögenswerte, über die berichtet wird, zu befürworten, zu bewerben oder den Eindruck einer Bewerbung zu erwecken.
  3. Zahlungen, Geschenke oder sonstige Vorteile im Austausch für Beiträge anzunehmen.
  4. Persönliche Meinungen so darzustellen, dass sie als redaktionelle Haltung von Cointelegraph missverstanden werden könnten.

5. Redaktionelle Grundsätze

Das Redaktionsteam ist für die Qualität der Inhalte auf allen Cointelegraph-Plattformen verantwortlich, einschließlich lokaler und sprachspezifischer Ausgaben. Sämtliche Inhalte werden vor der Veröffentlichung nach dem Prinzip der „drei Paar Augen“ geprüft: Journalist, Redakteur und Lektorat. Zusätzlich bieten in das CMS integrierte KI-Hinweise eine abschließende automatisierte Kontrolle zur Unterstützung von Genauigkeit, Konsistenz und Compliance.

Dieser Prüfrahmen gilt einheitlich für redaktionelle, meinungsbasierte und gesponserte Inhalte, wobei gegebenenfalls zusätzliche Kennzeichnungs- und Trennungsanforderungen gelten.

Die endgültige redaktionelle Verantwortung liegt bei der redaktionellen Leitung von Cointelegraph.

6. Quellen: Klar definierte Begriffe

  1. Zur Veröffentlichung freigegeben (Standardregel): Informationen dürfen mit Namensnennung zitiert und zugeordnet werden.
  2. Nicht zur Veröffentlichung bestimmt: Vertraulich; weder veröffentlichbar noch zuordenbar; muss im Voraus vereinbart werden.
  3. Zur Verwendung im Hintergrund: Informationen dürfen ohne Nennung der Quelle verwendet werden; erfordert vorherige Vereinbarung und redaktionelle Genehmigung.
  4. Keine rückwirkenden Änderungen: Quellenbedingungen können nachträglich nicht geändert werden.
  5. Anonyme Quellen: Werden nur mit Genehmigung eines Redakteurs und nach unabhängiger Verifizierung verwendet.
  6. Andere Medien: Bei Zitierung von Berichten, die auf anonymen Quellen beruhen, wird dies ausdrücklich offengelegt. Cointelegraph veröffentlicht auf eigenen Domains keine Inhalte anonymer oder nicht verifizierter Autoren.

7. Meinungsinhalte

Meinungsartikel sind eindeutig gekennzeichnet. Sie spiegeln die persönlichen oder beruflichen Ansichten der Autoren wider und repräsentieren nicht notwendigerweise die Position von Cointelegraph, dessen Eigentümern, Redakteuren, Journalisten oder Mitarbeitenden. Die Veröffentlichung eines Meinungsbeitrags stellt keine Billigung der darin vertretenen Ansichten dar.

Beauftragung und Veröffentlichung von Meinungsinhalten erfolgen unabhängig von kommerziellen Erwägungen. Alle Meinungsinhalte durchlaufen denselben redaktionellen Prüfprozess wie andere Inhalte von Cointelegraph, einschließlich der Prüfung auf Klarheit, Relevanz, Genauigkeit und Einhaltung redaktioneller Standards. Die redaktionelle Prüfung impliziert weder Zustimmung noch Bestätigung der geäußerten Meinungen.

Cointelegraph verpflichtet sich zu transparenter Berichterstattung und höchsten journalistischen Standards. Leserinnen und Leser werden ausdrücklich dazu angehalten, eigene unabhängige Recherchen durchzuführen, bevor sie auf Grundlage bereitgestellter Informationen handeln.

8. Embargos

Wir ermutigen PR-Agenturen und Marketingverantwortliche, uns zu kontaktieren, wenn sie über nachrichtenrelevante Ankündigungen verfügen, die ein Embargo erfordern, da wir Embargos grundsätzlich nicht ohne einen klaren und überzeugenden Grund akzeptieren.

Ausnahmen können bei komplexem Material gemacht werden, das eine längere Prüfzeit erfordert, oder wenn die Einhaltung eines Embargos dem öffentlichen Interesse dient. Auch tatsächlich marktbewegende Nachrichten können für ein Embargo in Betracht kommen.

Embargos werden nur dann eingehalten, wenn sie im Voraus vereinbart wurden. Als „Embargoed“ gekennzeichnete Nachrichten, die ohne vorherige Vereinbarung übermittelt werden, werden mit äußerst geringer Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Sollte dennoch darüber berichtet werden, kann das Embargo unbeachtet bleiben.

9. Krypto-Bestände und Offenlegung

Journalistinnen und Journalisten von Cointelegraph dürfen an der Wirtschaft digitaler Vermögenswerte teilnehmen, sofern dies mit vollständiger Transparenz erfolgt und die redaktionelle Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird.

Mitarbeitende müssen wesentliche Bestände an Kryptowährungen offenlegen, mit Ausnahme von Bitcoin (BTC) und Ether (ETH), sofern der Wert dieser Bestände 1.000 US-Dollar übersteigt.

BTC und ETH gelten als „Währungen des Internets“. Ihr Besitz erfordert keine Offenlegung, da sie weithin verbreitete, hochliquide Instrumente mit breiter Marktexponierung darstellen und keine projektspezifischen Investitionen sind.

Journalisten müssen sich von der Berichterstattung über digitale Vermögenswerte zurückziehen, an denen sie eine bedeutende Position halten oder bei denen ihre Berichterstattung vernünftigerweise als interessenkonfliktbehaftet wahrgenommen werden könnte.

Um jeglichen Anschein kurzfristiger Gewinnerzielung zu vermeiden, ist es Mitarbeitenden untersagt, innerhalb von 72 Stunden vor oder nach der Veröffentlichung einer Berichterstattung, die sich direkt auf einen bestimmten digitalen Vermögenswert bezieht, mit diesem zu handeln.

Mitarbeitende dürfen keine Token, Unternehmensanteile oder sonstigen digitalen Vermögenswerte im Austausch für redaktionelle Berichterstattung annehmen.

Biografieseiten der Mitarbeitenden enthalten vierteljährliche Offenlegungserklärungen mit einer Zusammenfassung relevanter Bestände.

Dieser Rahmen schafft ein Gleichgewicht zwischen Teilnahme und Rechenschaftspflicht und stellt sicher, dass unsere Journalistinnen und Journalisten mit der Branche interagieren können, über die sie berichten, ohne jemals ihre Unabhängigkeit oder das Vertrauen der Öffentlichkeit zu kompromittieren.

10. Nutzung Künstlicher Intelligenz

  1. KI kann bei Recherche oder visueller Produktion unterstützen, ersetzt jedoch niemals menschliche Berichterstattung oder redaktionelles Urteilsvermögen.
  2. Der Einsatz von KI ist gegenüber der Redaktion und der Öffentlichkeit offenzulegen, wenn sie wesentlich zum Inhalt beiträgt.
  3. KI wird niemals als Journalist oder Autor genannt.

11. Korrekturen und Aktualisierungen

Fehler werden zeitnah korrigiert und im Aktualisierungsprotokoll des Artikels eindeutig vermerkt. Kosmetische oder stilistische Änderungen werden nicht gekennzeichnet. Anfragen zu Korrekturen sind an den zuständigen Autor oder Redakteur zu richten.

12. Plagiat

Cointelegraph toleriert kein Plagiat. Bei wesentlicher Nutzung von Recherchen anderer Medien erfolgt eine entsprechende Quellenangabe.

13. Gesponserte Inhalte: Artikel und Pressemitteilungen

Gesponserte Inhalte werden von Cointelegraphs spezialisiertem Advertorial-Autorenteam erstellt und unterliegen vor der Veröffentlichung einer redaktionellen Prüfung sowie internen Schutzmechanismen des Content-Management-Systems (CMS).

Alle gesponserten Inhalte sind eindeutig gekennzeichnet und visuell klar von der unabhängigen journalistischen Berichterstattung von Cointelegraph abgegrenzt. Die in gesponserten Inhalten geäußerten Ansichten, Aussagen und Behauptungen stammen ausschließlich vom Werbekunden und stellen nicht die Ansichten von Cointelegraph dar.

Die Redaktion von Cointelegraph beteiligt sich nicht an der Erstellung gesponserter Inhalte und ist in keiner Weise verpflichtet, Werbekunden, Sponsoren oder deren Projekte im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zu behandeln.

Kommerzielle Beziehungen haben keinen Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen von Cointelegraph, einschließlich der Frage, welche Themen behandelt werden, wie sie behandelt werden oder ob eine Berichterstattung überhaupt erfolgt.

Cointelegraph wendet auf sämtliche Inhalte einen mehrstufigen redaktionellen Kontrollprozess an:

  1. Erstellung durch einen festangestellten Journalisten oder einen genehmigten regelmäßigen Beitragsleistenden

  2. Redaktionelle Prüfung zur Bewertung von Genauigkeit, Quellenlage, Nachrichtenwert und Einhaltung redaktioneller Standards

  3. Prüfung durch das Lektorat hinsichtlich Klarheit, Struktur, Stil sowie rechtlicher oder politischer Erwägungen

  4. CMS-basierte Prüfungen, einschließlich verpflichtender Hinweise und Schutzmechanismen in Bezug auf Genauigkeit, Quellenangaben, Offenlegungspflichten und Compliance

Die endgültige redaktionelle Verantwortung liegt bei der redaktionellen Leitung von Cointelegraph, die uneingeschränkte Befugnis besitzt, Inhalte zu überarbeiten, zu verzögern oder abzulehnen, sofern diese nicht den festgelegten Standards entsprechen.

14. Verifizierung von Cointelegraph-Autoren

Festangestellte Autoren und regelmäßige Beitragsleistende von Cointelegraph sind auf der ABOUT-Seite aufgeführt, auf der auch deren LinkedIn- und X-Profile eingesehen und überprüft werden können. Darüber hinaus ist eine Verifizierung der Autoren über den dort angegebenen E-Mail-Link möglich.

Fragen?

Wenn Sie Fragen zu diesen Richtlinien haben oder der Redaktion Anmerkungen zu unserer Berichterstattung zukommen lassen möchten, schreiben Sie bitte an: editor@cointelegraph.com