Muss man Gewinne aus Krypto-Assets versteuern?

Mehr und mehr Menschen in Deutschland beschäftigen sich in der einen oder anderen Form mit Krypto-Assets (Kryptowährungen und digitalen Token), da diese in der Finanzwelt immer beliebter werden. Laut dem aktuellen Bericht von KuCoin haben etwa 2,6 Prozent der Deutschen mit Krypto-Assets gehandelt oder in sie investiert, 44 Prozent haben Interesse daran, in Krypto zu investieren.

Es überrascht nicht, dass mit dem Erfolg von Krypto-Assets auch die Steuerbehörden nun aufhorchen, und ihren Anteil an den Einnahmen aus Aktivitäten wie dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether sowie Non-Fungible Token (NFT), dem Mining und den durch dezentrale Finanzplattformen (DeFi) erzielten Zinsen eintreiben wollen.

Es ist jedoch noch gar nicht so lange her, dass Kryptowährungen ein Nischenbereich waren, der nur Menschen betraf, die besonders technikversiert waren. Damals waren die genauen Regeln für die Meldung und Zahlung von Steuern auf Krypto-Assets noch unklar. Und viele Leute, die verschiedene Kryptowährungen nutzten, machten sich gar nicht erst die Mühe, sie zu melden, weil man immer noch glaubte, dass Kryptowährungen unter dem Radar der meisten Steuerbehörden blieben. 

Die deutschen Behörden holen das jedoch nun nach und es ist an der Zeit, anzuerkennen, dass sie jetzt hart daran arbeiten, Regeln für die Besteuerung von Krypto-Assets einzuführen. Und unabhängig davon, ob du neu im Krypto-Handel bist oder schon seit einiger Zeit tradest, musst du dein Einkommen melden und die Steuern zahlen, die gemäß den lokalen Vorschriften zu entrichten sind. 

In Deutschland musst du dich selbständig um deine Steuern kümmern, denn es besteht eine Mitwirkungspflicht. Du kannst also nicht einfach warten, bis der Staat auf dich zukommt. Stattdessen musst du selbst aktiv werden und sämtliche steuererheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen.

In diesem Artikel werden wir verschiedene Fragen beantworten, wie zum Beispiel: Muss ich eine Steuererklärung für Krypto-Assets einreichen und welche genau? Wie trägt man Gewinne bzw. Verluste beim Handel mit Krypto-Assets in die Steuererklärung ein? Wie kann ich mir Kryptowährung auszahlen lassen, ohne in Deutschland Steuern dafür zu zahlen?

Klingt interessant? Dann fangen wir mal an.

Kann man Steuern auf Krypto-Assets legal vermeiden?

Es ist keine gute Idee, einfach darauf zu spekulieren, dass das Finanzamt sowieso nichts merkt und man steuerpflichtige Gewinne mit Krypto-Assets verschweigen kann. 

Das Finanzamt kann bei den Kryptobörsen – auch ausländischen – eine Anfrage zu bestimmten Personen oder genereller Art stellen. Krypto-Transaktionen sind nicht anonym und viele Kryptobörsen liefern den Finanzämtern auch die nötigen Informationen auf solche Anfragen. Dann könnte man dir Steuerhinterziehung vorwerfen, wenn du Veräußerungsgewinne nicht in der Steuererklärung eingetragen hast.

Auch die Einführung von verschärften Identitätsprüfungen und KYC-Prozessen (Know your Customer) bei der Registrierung bei Kryptobörsen bzw. Handelsplattformen, die in die geplanten MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Asset) und “Transfer of Funds”-Regulierung (TFR) eingebunden sind, zeigen, dass die Regierung Krypto-Assets strenger regulieren will. 

Wenn man Kryptowährungen gegen Euro verkauft und sich das Geld direkt auf das Girokonto auszahlen lässt, dann ist alles noch offensichtlicher. Große Geldeinzahlungen auf Girokonten werden von Banken an Finanzämter gemeldet oder vom Finanzamt selbst erfasst. 

Auf jeden Fall solltest du deine Krypto-Transaktionen genau notieren (Kauf- und Verkaufspreis, Kauf- und Verkaufszeitpunkt) –  so kannst du später bei der Steuererklärung deine Veräußerungsgewinne und -verluste genau berechnen. 

Was sind Veräußerungsgewinne und -verluste?

Du musst Krypto-Assets versteuern, wenn du sie veräußerst, das heißt, verkaufst, gegen andere Kryptowährung austauschst oder ausgibst und dabei einen Gewinn erzielst. 

Wenn Kryptowährungen mit Verlust ausgegeben oder verkauft werden, musst du selbstverständlich keine Steuern zahlen. Wenn du beispielsweise Bitcoin im Wert von 45.000 Euro gekauft und für 30.000 Euro verkaufst, musst du keine Steuern zahlen. Deine Bitcoin-Verluste in Höhe von 15.000 Euro könntest du auch zum Ausgleich anderer Investitionsgewinne verwenden.

Aber wenn du Bitcoin im Wert von 20.000 Euro kaufst und für 30.000 Euro innerhalb von 365 Tagen verkaufst, hast du einen steuerpflichtigen Gewinn von 10.000 Euro.

Welche Steuern fallen für Privatanleger an?

Nach dem aktuellen Leitfaden des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Mai 2022 werden Krypto-Assets (oft als “Kryptowährungen” und in dem BMF-Schreiben als “virtuelle Währungen” bezeichnet) als Wirtschaftsgüter behandelt. Konkret zahlst du Steuern für sonstige Einkünfte aus der Veräußerung privater Wirtschaftsgüter, wenn du:

  • deine Krypto-Assets innerhalb eines Jahres (365 Tagen) nach dem Kauf veräußert (also verkaufst, bezahlst oder gegen andere Kryptowährung austauschst) und einen Gewinn von mehr als 600 Euro erzielst (§ 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG));

  • dein Einkommen gewerblich erzielst (zum Beispiel beim Mining);

  • Krypto-Einkünfte aus sonstigen Leistungen erzielst (z.B. Staking & Lending);

  • von deinem Arbeitgeber in Krypto bezahlt wirst.

Schauen wir uns die häufigsten Fälle genauer an.

Handel mit Kryptowährungen 

Verkauft man seine Coins privat, fallen die Gewinne aus dieser Transaktion unter “private Veräußerungsgeschäfte”. Solche Gewinne unterliegen dem persönlichen Steuersatz (zwischen 0 und 45 Prozent), der von deinem Einkommen und deinem Familienstand (verheiratet oder ledig) abhängt, plus gegebenenfalls Kirchensteuer. 

Zu solchen privaten Veräußerungsgeschäften gehören auch der Umtausch in andere Kryptowährungen (zum Beispiel, BTC => ETH oder => und Handel mit Stablecoins, also Kryptowährungen mit hoher Kursstabilität, deren Kurs an Fiat-Währungen gebunden ist, wie etwa den US-Dollar (TrueUSD) oder den Euro (EURB).

Krypto-Verkäufe unter 600 Euro pro Kalenderjahr sind von der Steuer befreit (für Privatanleger). Wenn man beispielsweise Bitcoin im Wert von 50 Euro kauft und nach ein paar Monaten für 150 Euro verkauft, fallen in Deutschland keine Steuern an. 

Achtung: Die Freigrenze von 600 Euro gilt nicht nur für Kryptowährungen, sondern auch für alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte (Edelmetalle, Kunstwerke, Schmuck, Münzen, Antiquitäten) innerhalb eines Jahres. Verkaufst du zum Beispiel Goldschmuck innerhalb eines Jahres mit 800 Euro Gewinn, liegst du über dieser Freigrenze und musst deine Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen versteuern. 

Bei Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten werden, fallen ebenfalls keine Steuern auf die Erträge an. Kurz gesagt: Langfristige Bestände sind steuerfrei, selbst wenn dein Kryptowährungsvermögen im Wert steigt. Wenn du beispielsweise Ether im Wert von 2.000 Euro kaufst und sie nach mehr als einem Jahr für 3.000 Euro verkaufst, sind die 1.000 Euro, die du verdienst, nicht steuerpflichtig.

Werden Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen gekauft, gilt dies in Deutschland als Handel mit Kryptowährungen und ist daher steuerpflichtig. Wenn du zum Beispiel Ether im Wert von 2.000 Euro kaufst und diese zum Kauf einer Tasche im Wert von 2.800 Euro verwendest, nachdem der Wert gestiegen ist, sind die 800 Euro als Nettogewinn steuerpflichtig, auch wenn du sie ausgegeben hast. Wenn du deine Ether jedoch ein Jahr oder länger hältst, entfällt diese Steuer.

ICO und IEO

​​Initial Coin Offering (ICO) ist eine Finanzierungsform für Startups und junge Unternehmen, die sogenannte Token gegen Fiatgeld oder etablierte Kryptowährungen verkaufen, um Kapital zu sammeln. Beim Initial Exchange Offering (IEO) werden die Token an einer Börse angeboten. Die Token sind nur für Anleger erhältlich, die an der Börse registriert und die KYC- Verifizierung abgeschlossen haben. Das bedeutet zusätzlichen Schutz für die Anleger.

Sowohl ICOs als auch IEOs sind steuerlich mit Krypto-Handel vergleichbar. Dabei werden auch hier die Werte zum Kaufzeitpunkt und zum Verkaufszeitpunkt verglichen. Steuerpflichtig sind Gewinne aus ICOs oder IEOs nur dann, wenn man sie innerhalb 365 Tage wieder verkauft und dabei ein Gewinn von über 600 Euro entsteht.

Margin Trading & Handel mit Futures

Margin Trading bedeutet Handel mit Fremdkapital. Dieses Fremdkapital wird vom Broker geliehen bzw. für den Trader bereitgestellt, der eine Sicherheitsleistung (Margin) hinterlegen muss. 

Beim Krypto-Handel mit Futures handelt es sich um Termingeschäfte, bei denen sich ein Verkäufer vertraglich dazu verpflichtet, eine Ware oder einen Vermögenswert (zum Beispiel, Bitcoin) zu einem vorab vereinbarten Termin und Preis an den Käufer zu liefern. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug dazu, dem Verkäufer die vereinbarte Ware oder Dienstleistungen abzunehmen. Futures dienen dabei, ähnlich wie Optionen, vor allem der Absicherung gegenüber Marktschwankungen.

Einkünfte sowohl aus Margin-Trading als auch aus dem Handel mit Futures unterliegen pauschal einem Steuersatz von 25 Prozent der Kapitalertragsteuer. Die einjährige Haltefrist kann auf Kapitaleinkünfte nicht angewendet werden. 

Airdrops

Bei einem Airdrop werden Krypto-Assets “unentgeltlich” verteilt. In der Regel handelt es sich dabei um Marketing-Aktionen. Hier muss man unterscheiden, ob hier eine Gegenleistung erbracht wird oder nicht, zum Beispiel, wenn der Steuerpflichtige eigene Bilder, Videos auf einer Plattform hochlädt und dafür einige Coins erhaltet (auch wenn das Eigentum an den Bildern oder Videos bei den Steuerpflichtigen verbleibt). Wenn man Coins als Gegenleistung für das Erfüllen einer bestimmten Aufgabe bekommt, führen solche Airdrops zu sonstigen Einkünften aus einer Leistung, wodurch sie bereits beim Erhalt versteuert werden müssen. 

Wenn es bei der Zuteilung des Airdrops noch eine Aspekt des Zufalls (Verlosung) gibt, dann ist der Airdrop beim Zufluss steuerfrei. Die Coins oder Token, die man im Rahmen eines Airdrops erhält, gelten als mit null angeschafft und werden bei einer Veräußerung innerhalb eines Jahres nach dem progressiven Einkommensteuersatz versteuert (wenn man damit Gewinn macht).

Hard-Forks und Soft-Forks

Bei der Änderung des Konsens-Algorithmus einer Blockchain kommt es zu einem “Fork” (Abspaltung). Ein Hard Fork bedeutet, wenn aus der ursprünglichen Blockchain eine neue Blockchain entsteht und unabhängig funktioniert (wie im Fall Bitcoin Cash (BCH) oder Bitcoin Gold (BTG)). 

Bei einer Soft Fork handelt es sich um eine normalerweise kurzfristige Divergenz, die auftritt, wenn einige Miner noch der alten Version einer Blockchain folgen, während andere bereits der neuen Version folgen (wie im Fall SegWit).

In seinem Schreiben vom 10. Mai 2022 ist das BMF der Auffassung, dass ein Hard Fork als Anschaffung zu werten ist. Die Anschaffungskosten werden mit 0 Euro angenommen. Veräußerungen der erhaltenen Coins aus dem Hard Fork sind dann innerhalb eines Jahres steuerpflichtig. Die Höhe des Gewinns hängt von den Anschaffungskosten ab. 

Soft-Forks andererseits bleiben steuerrechtlich unbeachtet.

Non-Fungible Token (NFTs)

Non-Fungible Tokens, kurz NFTs, sind digitale Token bzw. digitale Vermögenswerte, die einzigartig, nicht austauschbar und verifizierbar sind. 

NFTs dürfen als Kunst- oder Wertgegenstände betrachtet werden, die somit wie Kryptowährungen versteuert werden müssen. Das heißt, in der Regel gelten Gewinne aus dem NFT-Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft und fallen unter die Kategorie „andere Wirtschaftsgüter“ bei der Einkommensteuer. 

[Das entspricht unserer bisherigen Ansicht. Das BMF hat sich im Update vom 10. Mai 2022 noch nicht explizit zu NFTs geäußert].

Wenn du als Privatanleger NFTs nicht selbst prägst, kannst du sie auf entsprechenden Marktplätzen wie Opensea, Rarible oder Mintable gegen Kryptowährungen, vereinzelt aber auch gegen Fiat, kaufen oder verkaufen. 

Hierbei muss du Gewinne aus dem Handel mit NFTs versteuern (genau wie Gewinne aus dem Verkauf von Kunstobjekten aus dem Privatvermögen), wenn ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb erfolgt. Die Gewinne sind aber steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro beträgt.

Und auch hier darfst du nicht vergessen: Die Gewinne aller deinen privaten Veräußerungsgeschäfte, zum Beispiel aus dem Handel mit Kryptowährungen oder Gold, werden für diese Freigrenze zusammengerechnet. Wird die Freigrenze überschritten, muss der gesamte Betrag ab dem ersten Euro versteuert werden.

DeFi: Staking, Lending, Masternode

Beim Proof-of-Stake-Konsensmechanismus (PoS) halten Krypto-Anleger ihre Coins, um neue Blöcke zur dazugehörigen Blockchain hinzuzufügen – im Gegenzug erhalten sie eine Belohnung (Rewards). 

Hierbei unterscheidet das BFM nach aktivem (Forging) und passivem Staking.

Es geht um aktives Staking, wenn Forger, auch Validatoren genannt, Staking-Nodes selbst betreiben. Ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzuordnen. Der Forger muss in diesem Fall ein Gewerbe anmelden, eine Gewinnermittlung erstellen und eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewinne aus Veräußerung oder Tausch muss der Forger versteuern.

Die Einordnung ist aber vom Einzelfall abhängig. Wenn die Tätigkeit das private Ausmaß überschreitet, ist von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. 

Beim passiven Staking erhalten die Teilnehmenden eine Vergütung von den Forgern, die die Blockbelohnung und die Transaktionsgebühren vereinnahmen. Diese Art von Staking, bei dem man nicht selbst an der Blockerstellung  (also zum Beispiel über Pool-Anbieter oder Kryptobörsen) teilnimmt, gilt als private Vermögensverwaltung. Das heißt, Gewinne werden als sonstige Einkünfte versteuert. Wenn Privatanleger zum Staking/Lending eingesetzte Kryptowährungen länger als 365 Tage halten, müssen sie beim Verkauf keine Steuern auf den Gewinn zahlen – egal, wie hoch dieser ausfällt.

Die Gewinnveräußerung aus durch Lending erhaltenen Coins, also wenn Einheiten einer Kryptowährung gegen eine Vergütung zur Nutzung überlassen werden, wird ebenso als sonstige Einkünfte betrachtet.

Für Einkünfte aus sonstigen Leistungen (wie etwa Staking und Lending) gilt allerdings eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr – alle Gewinne, die diese Summe überschreiten, musst du versteuern.

Das Betreiben eines Masternode wird grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit betrachtet. Es ist im Einzelfall abzuwägen, ob das Betreiben einer Masternode privat oder gewerblich einzuordnen ist. Wenn privat, sind dann Masternode-Einkünfte auch als sonstige Leistungen zu versteuern.

Mining

Bei der Erzielung von Einkünften aus Mining geht das BMF ebenso von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Die Einordnung ist aber vom Einzelfall abhängig – wie beim Staking. Das BMF schreibt in seinem Schreiben vom 10. Mai: “Mining und Forging können je nach den Umständen des Einzelfalls eine private oder eine gewerbliche Tätigkeit sein. Zu den Einnahmen gehören sowohl die Blockbelohnung als auch die erhaltenen Transaktionsgebühren”.

Bei einer gewerblichen Tätigkeiten gelten neu erstellte Einheiten nach Ansicht des BMF als „angeschafft“ und sind entsprechend zu versteuern. Teilnehmer eines Mining-Pools sind Mitunternehmer und damit auch im Bereich der Gewerblichkeit. 

Wann bezahle ich keine Steuer auf Krypto-Assets?

Liegt zwischen dem Kauf und Verkauf der Kryptowährungen mehr als ein Jahr, sind die Gewinne komplett steuerfrei. Dabei spielt die Höhe des Gewinns keine Rolle und du musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben. Verkaufst du deine Krypto-Anteile vor dieser Frist, musst du deinen Gewinn versteuern.

Es gibt auch wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften die Freigrenze von 600 Euro und bei sonstigen Einkünften von 256 Euro pro Kalenderjahr. Wenn du unter dieser Grenze bleibst, ist dein Gewinn auch steuerfrei und muss nicht in deiner Steuererklärung angegeben sein. Aber wenn deine Gewinne diese Freigrenze auch nur um 1 Euro übersteigen, musst du den ganzen Veräußerungsgewinn melden. 

Kaufst du Kryptowährungen mit Fiatgeld (Euro, US-Dollar, Pfund), bezahlst du auch keine Steuer. 

Wenn du Kryptowährungen zwischen deinen Wallets transferierst oder zu einer neuen Kryptobörse mitnimmst, ist das ebenfalls steuerfrei. Wichtig ist dabei eine genaue Aufzeichnung des Zeitpunktes der Überweisung und des Betrags selbst.

Steuern fallen an, wenn du Kryptowährungen verschenkst (bis zu 20.000 Euro pro Kalenderjahr). Dabei musst du nicht die Einjahresfrist beachten. Bei Ehepartnern liegt die Grenze gar bei 500.000 Euro.

Krypto-Spenden sind ebenfalls steuerfrei.

Für geerbte Krypto-Vermögenswerte gelten die gleichen Nachlassregelungen wie für andere Vermögenswerte. Je nach Verwandtschaftsgrad sind bis zu 500.000 Euro als Erbe steuerfrei.

Wie und wann versteuere ich meine Krypto-Gewinne?

Alles, was du tun musst, ist, deine Krypto-Steuer mit Hilfe einer App wie Blockpit, deiner Aufzeichnungen oder eines Steuerberaters zu berechnen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet die Online-Steuerplattform ELSTER an, auf der du deine Steuererklärung einfach abgeben kannst. Krypto-Aktivitäten können auch in Papierform auf Steuerformularen beim Finanzamt eingereicht werden.

Gewinne oder Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen musst du in der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“ in der Einkommensteuererklärung aufführen. Die exakte Höhe ermittelst du so: Veräußerungspreis (Verkaufspreis) abzüglich Anschaffungskosten und Veräußerungskosten. Den Überschuss musst du dann versteuern. 

Wichtig: Veräußerungsverluste können nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. 

In Zeile 42 unter „Andere Wirtschaftsgüter“ können die relevanten Informationen zu den Gewinnen oder Verlusten mit Kryptowährungen eingetragen werden. In dieser Anlage trägst du ebenso den Namen der Kryptowährung, zum Beispiel Bitcoin, Ether oder Solana, das Kauf- und Veräußerungsdatum, Verkaufspreis und Anschaffungskosten (Kaufpreis) sowie Werbungskosten ein. Gewinne und Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften (zum Beispiel Kunst-, Gold- oder Münzverkäufen) sind auch hier in der Anlage SO anzugeben.

Zusätzlich musst du Zuflüsse aus Staking, Lending, Masternodes und Co. in der Anlage SO angeben.

Für deine Angaben zu allgemeinen Einkünften ist auch das Hauptformular ESt 1 A wichtig.

Falls du Termingeschäfte getätigt hast, benötigst du zusätzlich das Anlageformular KAP.

Du musst in deiner Steuererklärung nicht alles angeben – diese Pflicht gilt nur für deine Gewinne, wenn du Krypto-Assets weniger als ein Jahr (365 Tage) hältst und bei der Veräußerung die Freigrenze von 600 Euro und 265 Euro bei Staking/Lending überschreitest. Es ist aber zu empfehlen, alle Krypto-Transaktionen trotzdem aufzuzeichnen und alle Nachweise, z.B. Screenshots oder PDFs, 10 Jahre aufzubewahren.

Du kannst die Steuererklärung entweder selbst ausfüllen oder mithilfe von Krypto-Steuersoftware wie die Blockpit-App. Du erhältst automatisch die vorausgefüllte Anlage SO und eine komplette Aufstellung deiner Krypto-Bestände, Veräußerungen, Zuflüsse und Abflüsse als PDF-Datei.

Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist der 30. September – zumindest für diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Generell wird eine Steuererklärung immer für ein bereits zurückliegendes Jahr eingereicht. Wenn du also für 2021 deine Krypto-Steuern machen möchtest, kannst du das frühestens 2022 tun. 

Wie berechne ich den Gewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen?

Als goldene Regel für die Gewinnberechnung gilt hier die folgende Formel: Veräußerungspreis minus Anschaffungspreis und Veräußerungskosten.

Die Kurse von Kryptowährungen schwanken aber stark und werden auf vielen Kryptobörsen zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Solltest du oft Kryptowährungen kaufen und wieder verkaufen, kann es schwierig sein, den exakten Veräußerungsgewinn zu ermitteln und zu versteuern. 

Aber es gibt zwei Möglichkeiten, wie du deine Gewinne einfach berechnen kannst. Beide werden laut dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 anerkannt: 

Möglichkeit 1: FIFO-Methode (“First in – First out”). Bei dieser Methode geht man davon aus, dass du die Coins zuerst verkaufst, die du zuerst gekauft hast. 

Möglichkeit 2: Durchnittsmethode. Bei dieser Methode erfolgt die Gewinnermittlung wiederum anhand des Durchschnittspreises, zum Beispiel, aller angeschafften Bitcoins. 

Du kannst deine Steuerschuld minimieren, indem du deine Verluste und relevante Ausgaben angibst. Zu möglichen Ausgaben gehören zum Beispiel Transaktionsgebühren, Kosten für Wallets, Broker oder Kryptobörse oder Steuersoftware wie Blockpit.  

Du darfst auch Verluste beim Handel mit Kryptowährungen mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften gegenrechnen und umgekehrt. Damit dein Verlust steuerlich relevant wird, muss du ihn innerhalb eines Jahres realisieren. Wurden 2020 Gewinne und innerhalb 2021 Verluste gemacht, kannst du sie von 2021 in das Jahr 2020 zurücktragen. 

Du musst nicht unbedingt alles selbst gegenrechnen – es gibt verschiedene Steuersoftwares wie Blockpit, die das automatisch für dich übernehmen.

Was passiert, wenn ich keine Krypto-Steuern zahle?

Bei bewusst falschen Angaben über das eigene Vermögen kann es zu Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren kommen. Wahrscheinlicher sind aber Steuerrückzahlungen, Zinsen und Verspätungszuschläge. 

Deswegen lieber alle Krypto-Transaktionen aufzeichnen, Krypto-Steuern zahlen oder deine Kryptos einfach länger als 1 Jahr halten und sie erst dann ausgeben bzw. verkaufen. 

Redaktion: Veronika Rinecker

Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit Blockpit verfasst. Erfahren Sie mehr über Blockpit.