Die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine Ergänzung zu ihrer ICO-Richtlinie veröffentlicht, die sich speziell auf das Thema Stablecoins bezieht.

In der dazugehörigen Mitteilung schreibt die FINMA am 11. September, dass sie seit Mitte 2018 eine Zunahme von Kryptowährungen feststellt, die als Stablecoins konzipiert sind, weshalb sie nun die entsprechende Ergänzung zu ihrer Richtlinie herausgibt. Im Rahmen der Mitteilung bestätigt die Aufsichtsbehörde ebenfalls, dass der Social-Media-Konzern Facebook die FINMA um eine Einschätzung zum firmeneigenen Stablecoin Libra gebeten hat.

Gleiche Risiken, gleiche Regeln

Wie die FINMA in ihrer Mitteilung eingangs erwähnt, behandelt sie Stablecoins wie jede andere Kryptowährung. Der hauptsächliche Aspekt nach dem die FINMA einen jeweiligen Stablecoin bewertet, ist „die wirtschaftliche Funktion und der Zweck eines Tokens“. Der Ansatz der Aufsichtsbehörde bemüht sich, technologieneutral zu sein, wobei für die Bewertung grundsätzlich das Prinzip „gleiche Risiken, gleiche Regeln“ gilt.

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an einen Stablecoin hängen im Einzelfall wiederum davon ab, an welchen Vermögenswert dieser Angebunden ist und welche Eigentumsrechte sich daraus für die Besitzer ergeben. Zur Erinnerung: Stablecoins sind Kryptowährungen, die an einen anderen Vermögenswert, wie zum Beispiel Landeswährungen, Immobilien oder Gold, angebunden sind, um die namensgebende Wertstabilität zu erhalten. 

Dementsprechend ist die Bandbreite der auf einen Stablecoin anwendbaren Gesetze groß. Neben Gesetzen zur Geldwäschebekämpfung und für den Wertpapierhandel, können auch das Bankengesetz, das Kollektivanlagengesetz oder das Finanzmarktinfrastrukturgesetz bei der Anwendung finden.

FINMA bestätigt Anfrage der Libra Association

In ihrer ersten Einschätzung zum Facebook Stablecoin Libra schreibt die FINMA, dass das Krypto-Projekt eine Genehmigung als Zahlungssystem nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) erfordern würde.

Die Auflagen für in der Schweiz ansässige Zahlungssysteme, und damit auch Facebook Libra, richten sich dabei nach internationalen Standards, allen voran nach den Prinzipien für die Infrastruktur der Finanzmärkte (PFMI). Gleichsam gelten auch gängige Standards für Cyberrisiken und Geldwäschebekämpfung.

Des Weiteren merkt die Aufsichtsbehörde an, dass alle zusätzlich angebotenen Dienstleistungen, die das Risiko eines Zahlungssystems erhöhen weitere rechtliche Anforderungen auf den Plan rufen würden. Bietet Facebook zum Beispiel bankähnliche Dienstleistungen an, würden automatisch auch die entsprechenden Vorschriften bei der Bewertung greifen.

„Wegen der Ausgabe eigener Zahlungstoken würden die geplanten Dienstleistungen des Libra-Projektes über ein reines Zahlungssystem klar hinausgehen und deswegen solchen zusätzlichen Anforderungen unterliegen.“

Diese zusätzlichen Anforderungen würden vermutlich die Bereiche Kapitalverteilung, Liquiditätsverteilung und Risikoverteilung betreffen, außerdem würde dann auch das Management der Reserven, die die Kryptowährung stützen, weitere Auflagen erfüllen müssen.

In diesem Zusammenhang betont die Aufsichtsbehörde, dass es eine entscheidende Grundvoraussetzung für eine Bewilligung als Zahlungssystem gibt und zwar:

„[…], dass die mit der Verwaltung der Reserve verbundenen Erträge und Risiken vollständig von der Libra Association und nicht – wie z. B. bei einem Fondsanbieter der Fall – von den allfälligen Besitzern des Stablecoins getragen würden.“

Abschließend unterstreicht die FINMA, dass es eine international koordinierte Regulierung der Facebook Kryptowärhung braucht, da Reichweite und Maßstab des Projektes von oberster Kategorie sind.

Wie Cointelegraph heute bereits berichtet hatte, hat die Libra Association mit ihrem Ersuchen um eine Einschätzung durch die FINMA bestätigt, dass sie eine Regulierung durch die Schweizer Finanzmarktaufsicht anstrebt.

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