Eine Schiedsstelle in China hat entschieden, dass Kryptowährungen wie Bitcoin als Eigentum rechtlich geschützt sind. Die Entscheidung zu dem Fall wurde am 25. Oktober über das WeChat-Konto des Schiedsrichters veröffentlicht.

Das internationale Schiedsgericht von Shenzhen entschied zugunsten eines ungenannten Klägers in einem Streit über eine Eigenkapitalübertragung. Dabei ging es darum, dass der Beklagte es versäumt hat, die Bitcoin-, Bitcoin Cash (BCH)- und Bitcoin Diamond (BCD)-Bestände wie vertraglich vereinbart zurückzugeben.

Laut der Fallübersicht hatte der Vertrag den Beklagten ermächtigt, das Portfolio des Klägers im Umfang von 20,13 BTC, 50 BCH und 12,66 BCD für eine bestimmte Zeit zu handeln und zu verwalten. Als der Beklagte die Bestände nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben hat, hat der Kläger den Fall vor das Schiedsgericht gebracht und die Rückgabe seiner Vermögenswerte mit Zinsen gefordert.

Die Verteidigung hat argumentiert, dass die vertragliche Eigenkapitalübertragungsvereinbarung ungültig sei, und darauf hingewiesen, dass Kryptowährungen in China nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt werden und dass ihr Umlauf im Land strengen Beschränkungen unterliege.

Der Beklagte berief sich auf die Ankündigung der Zentralbank zur Prävention finanzieller Risiken durch Initial Coin Offerings (ICO), die im September 2017 verabschiedet wurde. Dabei wurde erklärt, dass ICOs, die "sogenannte virtuelle Währungen" wie BTC und Ethereum "durch den unregelmäßigen Verkauf und Umlauf von Token" aufbringen, eine "unautorisierte" öffentliche Finanzierung betreiben würden, was "illegal" sei.

Die Zentralbank hatte auch festgelegt, dass Krypto "nicht in Umlauf gebracht oder auf dem Markt als Währung verwendet werden kann und darf".

Der Beklagte behauptete, dass die Kernklausel "Zahlung und Vereinbarung des Übertragungspreises" im Vertrag damit gegen die zwingenden Bestimmungen des chinesischen Rechts verstoße. Diese verbieten den Verkauf und die Verbreitung von Krypto-Token sowie die Handelsplattformen, die als Ort für ihre Übertragung und ihren Austausch verwendet werden.

Der Schiedsrichter entschied jedoch, dass die vertragliche Verpflichtung, bei der es im Streit geht, nicht unter die einschlägigen Bestimmungen des Verbots vom September 2017 falle. Er erklärte:

"Es gibt kein Gesetz oder Bestimmung, die es den Parteien ausdrücklich verbietet, Bitcoin zu besitzen oder private Transaktionen in Bitcoin durchzuführen. Die Bestimmungen sind lediglich Warnungen an die Öffentlichkeit über die Anlagerisiken. Der Vertrag sieht in diesem Fall die Verpflichtung zur Rückgabe der Bitcoin zwischen zwei natürlichen Personen vor und hat mit dem Verbot vom September 2017 nichts zu tun".

Der Schiedsrichter kam daher zu dem Schluss, dass der Vertrag rechtsverbindlich sei. Er fügte außerdem hinzu:

"Bitcoin ist als Eigentum zu behandeln, das im Besitz und unter der Kontrolle von Parteien sein kann und wirtschaftliche Werte und Vorteile liefern kann."

Der Schiedsrichter widersprach der Behauptung, dass die Beschränkungen für den Börsenverkehr ein Hindernis darstellen. Er erklärte, dass es bei privaten Kryptoübertragungen keine technischen Schwierigkeiten gebe, solange beide Parteien über eine eindeutige Wallet-Adresse verfügen.

Das Urteil ordnete dem Beklagten daher an, seine vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und die Vermögenswerte, um die es geht, mit Zinsen zurückzugeben. Die Höhe der Zinsen beträgt laut Berechnungen des Schiedsrichters rund 432.000 Euro. Außerdem müsse der Beklagte eine Strafe in Höhe von umgerechnet rund 12.600 Euro bezahlen.  

Im Juni dieses Jahres traf ein Shanghaier Gericht eine ähnliche Entscheidung zugunsten eines ICO-Betreibers. Dabei ging es um eine ungerechtfertigte Bereicherung. Das Gericht verneinte ebenfalls die Anwendbarkeit des Verbots vom September 2017 und hat entschieden, dass Ethereum durch das chinesische Eigentumsrecht geschützt ist, solange der Kläger dem Gericht einen digitalen Nachweis erbringen kann.

Im September dieses Jahres entschied der Oberste Gerichtshof Chinas, dass Beweise, die mit der Blockchain-Technologie authentifiziert wurden, in Rechtsstreitigkeiten verbindlich sind.

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