Die Kryptobörse Coinbase nimmt den Schwung des Urteils von Richterin Amy Berman Jackson im Fall der US-Börsenaufsicht SEC gegen Binance mit und beruft sich auf den Präzedenzfall, der besagt, dass Sekundärverkäufe des BNB-Tokens von Binance keine Wertpapierverkäufe gemäß den Kriterien des Howey-Tests darstellen.

In einem Schreiben gaben die Anwälte die dahingehenden Vorwürfe von Coinbase an, dass die SEC willkürlich Regeln ohne einen einheitlichen Rahmen aufstellt, und führten aus, dass die SEC ihren Regulierungsprozess „nie kohärent erklärt hat“, sondern versucht, diesen rückwirkend der Kryptobranche über Strafverfahren aufzudrücken.

Auszug aus dem Schreiben der Coinbase-Anwälte. Quelle: Court Listener

Coinbase verklagt SEC

Am 27. Juni reichte Coinbase eine entsprechende Klage gegen die SEC und die Federal Deposit Trust Corporation ein und behauptete, beide Regierungsbehörden hätten sich verschworen, um die Kryptoindustrie aus dem Bankensektor herauszuhalten.

Konkret argumentierte Coinbase, dass beide Bundesbehörden das Informationsfreiheitsgesetz nicht beachtet und es versäumt hätten, den Branchenteilnehmern die notwendigen Unterlagen hinsichtlich ihrer Überlegungen zur Behandlung von Ethereum als Krypto-Ökosystem für digitale Assets, das durch Staking gesichert ist, zur Verfügung zu stellen.

Dies ist nicht das erste Mal, dass die Einstufung von Ethereum durch die SEC auf dem Prüfstand steht. Im Jahr 2018 erklärte der SEC-Direktor William Hinman bereits, dass ETH aufgrund der ausreichenden Dezentralisierung des Smart-Contract-Protokolls kein Wertpapier sei.

Hinmans Behauptung wurde später zu einem Schwerpunkt der Argumentation von Ripple Labs, dass die Aufsichtsbehörde den firmeneigenen XRP-Token zu Unrecht als unregistriertes Wertpapier bezeichnete, ohne einheitliche Kriterien zur Definition des Begriffs „Wertpapiervertrag“ vorzulegen.

Diese rechtlichen Fehltritte der SEC haben Kritik von Insidern der Behörde auf sich gezogen, wie etwa von SEC-Kommissar Mark Uyeda, der die Behandlung der Kryptoindustrie durch die Behörde „problematisch“ nannte.

Die Präzedenzfälle mehren sich

Richterin Jacksons Urteil in der Sache SEC gegen Binance bekräftigt in diesem Zusammenhang einen früheren Präzedenzfall, den Richterin Analisa Torres in der Sache SEC gegen Ripple Labs geschaffen hatte. Darin stellte sie fest, dass Sekundärverkäufe von XRP keine Verkäufe von nicht registrierten Wertpapieren darstellten, da der digitale Vermögenswert nicht die Kriterien der SEC für die Einstufung als Anlagevertrag erfüllte.

Richterin Torres entschied jedoch gleichsam, dass die anfänglichen Verkäufe von XRP an institutionelle Anleger aufgrund der Art und Weise, in der die Verkäufe stattfanden, Wertpapierverkäufe darstellten.

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