Die im letzten Jahr von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verhängte Kontosperre gegen den deutschen OneCoin-Vermittler IMS bleibt bestehen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in zweiter Instanz eine Beschwerde des Unternehmens zurückgewiesen.

Die in Greven gemeldete IMS International Marketing Services GmbH (IMS) hatte zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 Kundengelder im Umfang von rund 360 Millionen Euro erhalten und diese zur Investition an die unter Betrugsverdacht stehende Onecoin Ltd In Dubai weitergeleitet. Bei Onecoin soll es sich um ein unerlaubtes Pyramidensystem handeln, das aus Bulgarien operiert.

Am 17. und 18. Januar wurden die Büros von OneCoin im bulgarischen Sofia durchsucht und Server beschlagnahmt. Dies geschah im Rahmen einer Serie von internationalen Durchsuchungen und Gerichtsverfahren gegen diese sehr kontroverse Digitalwährung ohne öffentlichen Ledger. Trotz der Serverabschaltung ist OneCoin aber weiterhin in Betrieb. Gegen die Betreiber und Partnerunternehmen wie die deutsche IMS gehen die Strafbehörden in vielen Ländern bereits seit 2017 vor.

Nur ein kleiner Bruchteil des Geldes

Die IMS hatte für Onecoin-Investitionen deutscher Kunden eine Provision von einem Prozent kassiert. Im Februar 2017 hatte die BaFin eine Kontosperre gegen den am Onecoin-System beteiligten Finanzvermittler verhängt, da die IMS für seine als Finanztransfergeschäft einzustufende Dienstleistung nicht die nötige Genehmigung hatte. Auf den gesperrten Konten sollen insgesamt rund 29 Millionen Euro liegen. Für rund drei Millionen Euro davon besteht ein vom Amtsgericht Münster verhängter dinglicher Arrest. Bei dem Betrag soll es sich um die von IMS erhaltenen Provisionen handeln.

Die IMS hatte gegen den Arrest des Amtsgerichts beim Landgericht Münster eine Beschwerde eingereicht, die von diesem abgewiesen wurde. In der Folge hatte die IMS beim Oberlandesgericht Hamm in nächsthöherer Instanz erneut Beschwerde eingereicht. Diese wurde vom Gericht nun ebenfalls verworfen, wodurch die Kontosperre und der Arrest weiterhin bestehen bleiben.

Bis betroffene Anleger von dem Geld etwas sehen werden, kann es allerdings noch etwas dauern. Das Geld bleibt bis zu einem Urteil gegen die IMS International Marketing Services GmbH vorerst nur eingefroren und wird erst dann an die Betroffenen ausgezahlt. Die Mehrheit der Geschädigten dürfte dann aber auch nur wenig von ihrem Geld wiedersehen. Von den insgesamt 260 Millionen Euro, welche über die IMS investiert wurden, hat diese nur rund 29 Millionen auf dem Konto liegen, da der Großteil des Geldes an die Onecoin Ltd. weitergereicht wurde.

Onecoin-Macher weisen Schuld von sich

Auf die Einstufung als Betrugssystem hat das Unternehmen Onecoin mittlerweile mit einer Pressemitteilung reagiert, in welcher die Betreiber die Vorwürfe entschieden zurückweisen:

"Das Unternehmen OneCoin möchte offiziell erklären, dass die jüngsten Medienmitteilungen über eine exponierte kriminelle Gruppe, die mit der Kryptowährung von OneCoin Geldwäscherei betreibt, unwahr sind und die Öffentlichkeit irreführen.

Das Unternehmen OneCoin geht davon aus, dass die oben genannten Behauptungen in den Medien das Ergebnis einer gut organisierten, zielgerichteten Kampagne sind, die das Ziel verfolgt, den Ruf unseres Unternehmens zu schädigen und unser Geschäft zu zerstören.

Wir versichern der Öffentlichkeit, dass unser Unternehmen in keinem Land oder Gebiet, einschließlich der Republik Bulgarien, jemals an kriminellen oder illegalen Aktivitäten beteiligt war."