Die London Stock Exchange (LSE) hat angekündigt, dass sie ab dem zweiten Quartal 2024 Anträge für Bitcoin- und Ether-Krypto-ETNs entgegennehmen will.

Am 11. März hat die Börse bestätigt, dass sie Anträge gemäß den Richtlinien in ihrem Crypto ETN Admission Factsheet annehmen werde. Ein genaues Datum für den Beginn der Antragsannahme nannte die Börse jedoch nicht.

In dem Factsheet hat die Börse gesagt, dass Krypto-ETNs physisch unterlegt und nicht gehebelt sein sollten. Sie sollten einen öffentlich zugänglichen Marktpreis oder Wertmaßstab für den zugrunde liegenden Vermögenswert haben und müssen mit Bitcoin oder Ether unterlegt sein.

Die Börse betonte auch, dass die zugrundeliegenden Krypto-Vermögenswerte "vollständig oder hauptsächlich" in einer Cold Wallet oder etwas Ähnlichem gehalten werden sollten. Darüber hinaus sollten die Vermögenswerte von einem Verwahrer gehalten werden, der sich an die Anti-Geldwäsche-Gesetze von Großbritannien, der Europäischen Union, der Schweiz oder der Vereinigten Staaten hält.

Die Börse definiert ETNs als "Schuldverschreibungen, die ein Engagement im Hinblick auf einen Basiswert bieten". Mit Krypto-ETNs können Anleger Wertpapiere handeln, die die Wertentwicklung von Krypto-Vermögenswerten während der Handelszeiten der Börse abbilden.

Ein ETN wird weithin als weiche Alternative zu ETFs betrachtet. Im Gegensatz zu ETFs ist ein ETN ein Schuldtitel, der durch seine Emittenten und nicht durch einen Pool von Vermögenswerten abgesichert ist. ETFs konzentrieren sich oft auf esoterische Anlagestrategien, die sich nicht ohne weiteres in Fonds integrieren lassen.

Unterdessen hat auch die britische Financial Conduct Authority (FCA) angekündigt, dass sie keine Einwände gegen Anträge von anerkannten Investmentbörsen (Recognised Investment Exchanges, RIEs) auf die Schaffung eines Marktsegments für Krypto-ETNs erheben werde. Nach Angaben der FCA können die Börsen die Produkte "professionellen Anlegern" anbieten, darunter Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, die auf den Finanzmärkten tätig sein dürfen oder reguliert sind.

Die Finanzaufsichtsbehörde forderte die Börsen außerdem auf, für ausreichende Kontrollen zu sorgen, um die Anleger angemessen zu schützen. Die FCA sagte auch, dass Krypto-ETNs verschiedene Anforderungen, wie etwa eine laufende Offenlegung und Prospekte, erfüllen müssen.

Börsen dürfen ETNs zwar für Institutionen anbieten, aber die FCA erklärte, dass sie für Kleinanleger aufgrund ihrer Risiken ungeeignet sind. Die Aufsichtsbehörde sagte, der Verkauf von Krypto-ETNs an Kleinanleger sei weiterhin verboten. "Die FCA erinnert weiterhin daran, dass Kryptoassets ein hohes Risiko mit sich bringen und weitgehend unreguliert sind. Diejenigen, die investieren, sollten damit rechnen, ihr gesamtes Geld zu verlieren", so die Behörde.

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