Ein US-amerikanisches Gericht hat den Antrag von Coinbase auf Abweisung der Klage der US-Börsenaufsicht (SEC) gegen die Kryptobörse abgelehnt.
Die Entscheidung, die von der US-Bezirksrichterin Katherine Failla getroffen wurde, erlaubt es der SEC, ihre Klage gegen Coinbase fortzusetzen, in der der Kryptobörse vorgeworfen wird, dass sie als nicht registrierte Börse, Makler und Clearing-Agentur tätig ist. Aus den Gerichtsunterlagen vom 27. März geht entsprechend hervor:
„Das Gericht ist der Ansicht, dass die SEC hinreichend dargelegt hat, dass Coinbase als Börse, als Makler und als Clearingstelle im Rahmen der Bundeswertpapiergesetze tätig ist und durch sein Staking-Programm ein nicht registriertes Dienstleistungsangebot und einen nicht registrierten Verkauf von Wertpapieren betreibt.“
Die SEC verklagte die Coinbase im Juni 2023 unter dem Vorwurf, dass die Kryptobörse durch die Notierung von 13 Kryptowährungen, bei denen es sich angeblich um Wertpapiere handelt, gegen Bundeswertpapierrecht verstoßen hat. Das Unternehmen strebte daraufhin die Einstellung des Verfahrens an und stellte die Zuständigkeit der SEC gegenüber Kryptobörsen in Frage.
Coinbase argumentierte, dass die auf seiner Plattform vermittelten Transaktionen nicht als Finanztitel gelten und somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der SEC fallen. Die Regulierungsbehörde entgegnete jedoch, dass zumindest einige dieser Transaktionen Anlageverträge darstellen:
„Zumindest einige der Transaktionen auf der Plattform von Coinbase und die damit verbundenen Dienstleistungen stellen 'Investitionsverträge' dar, die von den Bundeswertpapiergesetzen seit langem als Wertpapiere anerkannt werden. Die Parteien räumen bereitwillig ein, dass die Gültigkeit der Strafverfolgungsmaßnahmen von dieser Meinungsverschiedenheit abhängt.“
Das Gericht wies den Antrag von Coinbase auf Abweisung der Klage mit der Begründung ab, dass ähnliche Transaktionen bereits zuvor als Wertpapiergeschäfte betrachtet wurden:
„Wie hierin erläutert, mag die 'Krypto-Nomenklatur' modern sein, aber die angefochtenen Transaktionen fallen trotzdem in den Rahmen, den die Gerichte seit fast acht Jahren zur Identifizierung von Wertpapieren verwendet haben.“
Das Gericht verwies zudem auf die fehlende Registrierung von Coinbase bei der Börsenaufsicht:
„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Antrag der Beklagten abgelehnt werden muss, da die gut vorgetragenen Vorwürfe der Klage die Behauptung der SEC, dass Coinbase als nicht registrierter Vermittler von Wertpapieren tätig war, plausibel unterstützen.“
Die beiden Parteien wurden angewiesen, bis zum 19. April einen „Plan für den Verfahrensablauf“ vorzulegen, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht.
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