Was ist das Metaverse und wie sollte man mit diesem neuen digitalen Raum umgehen? Mit dieser Frage sollte sich am 15. Dezember der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befassen. Was eigentlich als Gedanken- und Informationsaustausch von Experten innerhalb eines Livestreams gedacht war, entwickelte sich anders als geplant. Letztendlich offenbarte die Veranstaltung in erster Linie Unkenntnis, ideologische Engstirnigkeit und Vorbehalte von den Dozenten, die Metaverse, Facebook, Web 3.0, Blockchain-Technologie und Bitcoin (BTC) nur zu gerne in einen Topf warfen.

Unausgewogenes Expertengremium mit ideologischen Hemmschuhen

Neun als Sachverständige geladene Redner präsentierten zwei Stunden lang eigene Meinungen, ohne in einen fruchtbaren Diskurs zu gehen. Dem vom Bundestag berufenen Expertengremium gehörte unter anderem der für seine polemischen Aussagen und negative Einstellung zum Bitcoin bekannte Jürgen Geuter an. Obwohl die größte Kryptowährung nicht das Thema dieser Anhörung sein sollte, hatten viele der Teilnehmer Probleme, zwischen Web 3.0, Metaverse, Bitcoin und Krypto-NFT-Economy zu differenzieren. Der Fragenkatalog sollte eigentlich ein Abschweifen vom Leitthema verhindern, schaffte das aber nicht wirklich.

Rechtsanwalt Markus Büch hatte einen entsprechenden Verlauf der Anhörung auf Twitter schon im Vorfeld prophezeit und sollte mit seiner Einschätzung Recht behalten. So verkam die öffentliche Anhörung in Sachen Web 3.0 und Metaverse zum Forum für bekannte Thesen. Fast alle “Experten” nutzten die Gelegenheit, um mit viel Polemik und wenig Sachverstand gegen den Bitcoin Front zu machen. Die Kernaussage lief darauf hinaus, dass “Bitcoin zu viel Energie verbrauche, nicht dezentral sei, nur der Spekulation diene, keinen Mehrwert liefere und Ausdruck radikaler, rechts-extremer Ideologien sei”, so die Zusammenfassung aus der Community.

Lösungsorientierte Ansätze waren von den Experten tatsächlich kaum zu hören. Es war eine Veranstaltung der Bedenkenträger und Kritiker. Malte Engeler, Richter am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, betonte, dass ein Blockchain-basiertes und eigentumsrechtlich aufgeladenes Web3 fundamentalen rechtspolitischen, grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken begegne. Ein zentraler Kritikpunkt ist aus der Sicht von Engeler die Einführung der Kategorie “Eigentum” in Bezug auf personenbezogene Daten. Der grundrechtlich anerkannten Zweck des Rechts auf Vergessenwerden ist mit der Blockchain-Technologie nicht vereinbar, so seine Meinung. In der Blockchain können Beiträge nur ergänzt, nicht aber gelöscht werden, meinte der Verwaltungsrichter.

Jürgen Geuter (Art+Com und Otherwise Network) wurde seinem Ruf als zynischer Krypto-Gegner gerecht. Im Kontext des Themas sprach Geuter von “hyperkapitalistischen Strukturen”. Er möchte Kryptoassets am liebsten ganz verbieten und meinte, “... wenn das Ziel ist, Endkunden in ihren Rechten zu schützen und eine Basis zu schaffen, auf der Unternehmen sicher handeln und investieren können, sind Kryptowährungen toxische Assets, deren Verwendung idealerweise untersagt würde.”

Sebastian Klöß (AR/VR & Metaverse, Bitkom e.V.) schaffte es immerhin, auf die Chancen hinzuweisen, die kommende Entwicklungen im Bereich Web3.0 und Metaverse bieten. “Die wenigsten hätten sich damals die Nutzung des Smartphones so wie heute vorgestellt”, so Klöß. Die Anwendungsmöglichkeiten und Potenziale des Metaverse seien riesig, auch mit Blick auf Metaverse im Industriesektor. 

Das sahen andere Teilnehmer des Gremiums anders. Ludwig Siegele (Journalist bei The Economist) sprach im Kontext des Metaverse von einem “Buzzword”, das über den Atlantik gewandert sei. Er warnte davor, die Pläne von Meta “zu ernst” zu nehmen.

Eine inhaltliche Zusammenfassung aus Sicht des Bundestags-Pressedienstes ist im Internet abrufbar. Vertreter der teilnehmenden Fachpresse urteilten davon abweichend einhellig, dass die einführenden Worte zu Beginn des Livestreams bezeichnend für den gesamten Verlauf der Veranstaltung waren: “Rückt gerne näher zusammen.” – “Nein, danke.”