Der Oberste Gerichtshof von Dänemark hat zwei neue Urteile in der Frage gefällt, ob und wann der Verkauf von Bitcoin (BTC) unter bestimmten Umständen steuerpflichtig ist.

In einer entsprechenden Mitteilung vom 30. März erklärt Dänemarks oberstes Gericht, dass Gewinne, die aus dem Verkauf von Bitcoin entstehen, die zuvor gekauft oder als Spende erhalten wurden, generell zu versteuern sind, sofern die Ankäufe „dem Zweck der Spekulation“ dienen. In einem zweiten Fall hat das Gericht geurteilt, dass Krypto-Nutzer, die BTC per Mining generieren und diese später verkaufen, ebenfalls unter dieselbe Steuerpflicht fallen.

In den beiden verhandelten Verfahren, die den Urteilen zugrunde liegen, ging es um Ankäufe von BTC in den Jahren 2011 und 2013 sowie um darauffolgende Verkäufe in den Jahren 2017 und 2018, woraus sich jeweils eine beträchtliche Preisdifferenz von mehreren Tausend Dollar ergab. Der Oberste Gerichtshof verweist in seiner Urteilsfindung auf das geltende dänische Steuerrecht und die Tatsache, dass einer der Kläger 2011 in einem Bitcoin-Forum schon einen Weiterverkauf angedacht hatte.

„Das Oberste Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die erhaltenen Bitcoins als Vermögenswerte eingestuft werden müssen, die mit der Absicht gekauft wurden, um später als Teil der Geschäftsbestrebungen des Besitzers weiterverkauft zu werden“, wie es dementsprechend im Urteil heißt. Und weiter: „Es ist also davon auszugehen, dass diese zum Zeitpunkt des Verkaufes kein Privatbesitz oder langfristiges Asset waren, weshalb das Oberste Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Weiterverkauf der Bitcoins mit Gewinnabsicht getätigt wurde und deshalb steuerpflichtig ist.“

Coincub hatte im September 2022 bereits berichtet, dass für Kapitalerträge aus Kryptowährungen in Dänemark ein Steuersatz zwischen 37 % bis 52 % anfällt, je nach Einkommenssituation des Verkäufers.