Der Terra-Chef und sein Geschäftspartner wollten in Montenegro eigentlich von der Untersuchungshaft in den Hausarrest verlegt werden, doch die Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen diese Forderung.
Gerichts-Nachrichten
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Die US-Richterin Analisa Torres hat den SEC-Antrag auf Versiegelung der Hinman-Dokumente abgelehnt und Ripple damit einen Sieg beschert.
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Der Terra-Chef kann gegen eine Zahlung von 400.000 Euro in Montenegro wohl zumindest die Untersuchungshaft verlassen, um bis zum Prozessbeginn in Hausarrest zu bleiben.
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Die Anwälte von Sam Bankman-Fried wollen bis auf drei Anklagepunkte alle anderen Punkte abweisen lassen.
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Zumindest bestimmte Kunden von Celsius dürfen nun auch ihre restlichen Gelder von der insolventen Sparplattform ausbuchen.
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Als Argument wird dieses Mal vorgebracht, dass internationales Datenschutzrecht nicht über dem Interesse der amerikanischen Öffentlichkeit steht.
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Weil Genesis bereits viele Gelder von FTX zurückerhalten hat und der Kreditgeber eine tragende Rolle im Geschäftsmodell der Handelsplattform gespielt hat, fordert diese nun 4 Mrd. US-Dollar an eigenen Kreditzahlungen zurück.
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Die Celsius-Gläubiger befürchten, dass einige FTX-Nutzer gezielt den CEL-Kurs manipuliert haben und fordern deshalb die Freigabe von deren Informationen ein.
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Die Hydrogen Technology Corp und deren ehemaliger CEO wurden gemeinsam zu einer Strafe von 2,8 Mio. US-Dollar wegen Kursmanipulation der eigenen Kryptowährung verurteilt.
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Die Verteidiger des südkoreanischen Staatsbürgers argumentieren, dass dieser mit seinen Kryptowährungen TerraUSD (UST) und LUNA keinerlei Anlagebetrug begangen hat.
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Dank der Entscheidung eines Schweizer Gerichts hat die FTX Europe AG nun die Erlaubnis, ihr Geschäft zu veräußern.
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Der Anwalt Jeremy Hogan ist überzeugt, dass die amerikanische Börsenaufsicht bisher nicht nachweisen konnte, wie und warum XRP ein Wertpapier sein soll.
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Das Oberste Gericht von Dänemark sieht den Weiterverkauf von Bitcoin in bestimmten Fällen als steuerpflichtig an, wie zwei aktuelle Urteile zeigen.
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Die Kläger verweisen auf eine Reihe an Tweets von Musk zum Dogecoin, doch dessen Anwälte argumentieren, dass diese oftmals nur „harmlos und albern“ und „keinesfalls unrechtmäßig“ gewesen wären.
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Die Anwälte des früheren Krypto-Unternehmers betonen, dass dessen Unschuldserklärung keinesfalls eine Anerkennung des Strafverfahrens konstituiert.