Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Apple Card verbieten deren Nutzern explizit den Kauf von Kryptowährungen.
Obwohl die Kreditkarte von Apple zunächst nur in den USA erscheinen wird, gilt es als sicher, dass eine Einführung auf dem europäischen Markt folgt.
Wie Reuters am 2. Juli berichtet, hat Goldman Sachs Auszüge aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkarte veröffentlicht. Goldman Sachs ist für das Projekt einer der Partner des Technologiekonzerns und soll dabei helfen, bestimmte Finanzdienstleistungen anbieten zu können.
Laut den AGB der Kreditkarte werden Kryptowährungen als Bargeld-ähnliche Transaktion eingestuft, eine Definition, in die auch andere Zahlungsmittel fallen:
„Zu den Bargeld-ähnlichen Transaktionen gehören Reisechecks, Fremdwährungen oder Kryptowährungen, Peer-To-Peer Transaktionen, Überweisungen, Lotterielose, Casino-Chips (real und digital) und Sportwetten.“
Die Definition ist entscheidend, weil die Bargeld-ähnlichen Transaktionen nach den AGB der Apple Card verboten sind. Ein Ankauf von Kryptowährungen mittels der Kreditkarte von Applie ist also nicht erlaubt.
Wie es auf der Webseite von Apple heißt, soll die Apple Card noch diesen Sommer auf den Markt kommen, wann der Start in Europa geplant ist, ist allerdings noch fraglich. Die oben genannten Bestimmungen werden höchstwahrscheinlich auch für europäische Kunden gelten.
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