Nachdem das Vertrauen in die große Kryptobörse Coinbase zuletzt spürbar gesunken ist, betont Chief Legal Officer Paul Grewal nun, dass die Gelder der Anleger auf der Handelsplattform sicher sind.

Im Mai war aus Dokumenten der amerikanischen Börsenaufsicht SEC hervorgegangen, dass die auf der Coinbase eingelagerten Krypto-Vermögen der Nutzer „als Teil der Insolvenzmasse im Falle eines Insolvenzverfahrens“ betrachtet werden könnte. Die Kunden der Kryptobörse würden dann automatisch zu „unversicherten Gläubigern“.

Diese Information erlangte besondere Aufmerksamkeit, nachdem die Coinbase für das erste Quartal 2022 Verluste in Höhe von 430 Mio. US-Dollar und einen Umsatzrückgang von 27 % im Vergleich zum Vorjahr gemeldet hat. Darüber hinaus ging zur gleichen Zeit auch noch der Wert der Coinbase-Anleihen deutlich nach unten.

All diese Entwicklungen ließen in den sozialen Medien schnell Gerüchte über eine mögliche Insolvenz der amerikanischen Kryptobörse aufkommen, weshalb sich CLO Grewal veranlasst sah, am gestrigen Donnerstag klarzustellen, dass die Gelder der Anleger in jedem Fall sicher wären.

Wie Grewal angibt, hat die Handelsplattform extra noch ihre Geschäftsbedingungen für Privatanleger so abgeändert, dass diese denselben Schutz im Falle einer Insolvenz genießen wie institutionelle Investoren.

Gleichsam bekräftigt der Chief Legal Officer, dass das Krypto-Unternehmen in keinster Art und Weise mit den Geldern der Nutzer hantiert, sofern diese nicht ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen. Dies beinhaltet sowohl das Verleihen von Krypto-Vermögen für Kreditgeschäfte oder jegliche andere Geschäftsaktivitäten wie sie traditionelle Banken tätigen.

Darüber hinaus schreibt Grewal in einem Tweet, dass die Kryptobörse „finanziell stark“ ist und mehr als 6 Mrd. US-Dollar an Vermögen besitzt, weshalb eine angebliche Insolvenz reine „Panikmache“ sei.

Auch Mitgründer und Geschäftsführer Brian Armstrong hatte sich zuvor bereits zu den Spekulationen geäußert. So betonte der CEO ebenfalls, dass für die Coinbase „kein Risiko der Insolvenz“ besteht und dass die betreffende Formulierung lediglich eine standardmäßige Vorgabe der SEC ist. In jedem Fall wären die Nutzer rechtlich abgesichert.

Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.