Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte am 24. April ihren dritten Fortschrittsbericht zum digitalen Euro. Diesmal untersuchte die Bank die vom EZB-Rat gebilligten Zugangs- und Verteilungsoptionen.

Bequemlichkeit ist dabei eine Priorität im Zusammenhang mit einem potenziellen digitalen Euro. Die Nutzer des digitalen Euro würden von den Zahlungsdienstleistern nach den üblichen Verfahren, wie etwa einer Identitätsprüfung, aufgenommen werden. Zunächst werden die Einwohner, die Händler und die Regierungen im Euro Raum aufgenommen, später auch die Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum und in ausgewählten Drittländern. Auf die Dienste soll man über die App des Zahlungsdienstleisters oder eine vom Eurosystem bereitgestellte App zugreifen können.

Der Verkauf in den Geschäften könnte über QR-Codes oder einer berührungslosen Technologie funktionieren. Online-Zahlungen und Offline-"Funktionen" wären ebenfalls möglich und die Zahlungsdienstleister könnten optionale Mehrwertdienste anbieten, wie etwa getrennte oder wiederkehrende Zahlungen. Grenzüberschreitende Funktionen könnten nach der Einführung des digitalen Euro in der Eurozone ebenfalls hinzu kommen, wie es im Bericht heißt.

 

Bedingte Zahlungen, "die automatisch angewiesen werden, wenn vorher festgelegte Bedingungen erfüllt sind", wären möglich, aber sie wären kein programmierbares Geld "das nur zum Kauf bestimmter Arten von Waren und/oder Dienstleistungen oder nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums/einer bestimmten Region verwendet wird". Das wurde bereits ausgeschlossen.

Die EZB veröffentlichte auch einen Bericht über eine Befragung von Fokusgruppen zu den Funktionen einer digitalen Wallet. Diese Befragung wurde von der Beratungsfirma Kantar Public durchgeführt. Budgetmanagement-Tools und Peer-to-Peer-, Offline- und QR-Code-Zahlungen waren dabei unter den beliebtesten Funktionen. Die Studienteilnehmer sind jedoch wegen dem Datenschutz besorgt.

Das EZB-Direktoriumsmitglied Fabio Panetta hat am 24. April vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments gesprochen. "Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der digitale Euro ein echtes öffentliches Gut ist", sagte er vor dem Ausschuss. Er fügte hinzu:

"Die Menschen wären nicht verpflichtet, den digitalen Euro zu verwenden. Aber sie sollten immer die Möglichkeit haben, ihn zu nutzen. Es wäre also vorteilhafter und bequemer für alle Nutzer, wenn Händler, die digitale Zahlungen akzeptieren, verpflichtet wären, den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zu akzeptieren."

Das Eurosystem, das sich aus der EZB und den Banken der Eurozone zusammensetzt, führt derzeit noch eine weitere Studie im Zusammenhang mit dem Vertrieb des digitalen Euro durch. Die Europäische Kommission plant, im zweiten Quartal dieses Jahres eine Verordnung zur Einführung eines digitalen Euro vorzuschlagen.

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