Die Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hat erklärt, dass die außer Betrieb gesetzte, kanadische Kryptobörse QuadrigaCX Insolvenz anmelden sollte, anstatt im Rahmen eines Gläubigerschutzes umstrukturiert zu werden. Die Big Four sind die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der Welt. EY hat diese Maßnahme in einem Dokument mit dem Titel "Vierter Bericht des Monitors" vorgeschlagen. Dieser Bericht wurde am 1. April dem Obersten Gerichtshof von Nova Scotia vorgelegt.

Wie bereits berichtet, meldete QuadrigaCX nach dem Tod seines Gründers Gerald Cotten im Dezember 2018, dass die Börse den Zugang zu seinen Cold-Wallet-Beständen verloren habe. Cotten sei mutmaßlich die einzige Person gewesen, die Zugang zu den entsprechenden Schlüsseln der Wallets hatte.

Diese Kryptowährungen, auf die man nun mutmaßlich nicht zugreifen kann, machen den Großteil des Vermögens der Börse aus. Daher schuldet QuadrigaCX nun geschätzt 115.000 Nutzern umgerechnet über 176 Mio. Euro. QuadrigaCX beantragte Anfang Februar Gläubigerschutz und ernannte EY zum Monitor für das Verfahren.

Im vierten Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Monitor in diesem Fall äußerte sich die Rechtsabteilung von EY zum laufenden Restrukturierungsprozess für QuadrigaCX nach dem Gesetz für Unternehmensgläubiger (CCAA). Dazu heißt es, dass dieses in ein Insolvenzverfahren Insolvenzgesetz (BIA) umgewandelt werden sollte. Die Autoren schlagen darin vor:

"Angesichts der aktuellen Umstände erscheint die Möglichkeit, dass Quadriga umstrukturiert und aus dem CCAA-Schutz genommen werden kann, unwahrscheinlich. In der aktuell laufenden Untersuchung werden Vermögenswerte zur Verteilung an die Gläubiger ausfindig gemacht und gepfändet. Ziel dabei ist es, die Pfändungen für die Interessengruppen der Antragsteller zu optimieren. Diese Untersuchung könnte in einem Verfahren nach dem BIA effizient durchgeführt werden".

Die Vorteile einer Umwandlung in ein Insolvenzverfahren, so der Bericht, sei die Tatsache, dass die Insolvenz "den Verkauf von Vermögenswerten ermöglichen und darunter unter anderem auch die Plattform von Quadriga fallen würde". Außerdem würde das den Verwaltungsaufwand rationalisieren und die Verfahrenskosten senken.

Darüber hinaus heißt es im Bericht auch, dass der Übergang zu einem Insolvenzverfahren EY "breitere Ermittlungsbefugnisse" in seiner voraussichtlichen Rolle als Insolvenzverwalter für die Börse verleihen würde. Der Treuhänder, der für Quadriga CX und Quadriga Coin Exchange ernannt wurde, soll sich auch mit Governance-Fragen auseinandersetzen. Damit werden auch ein oder mehrere zuständige Leiter für die Umstrukturierung überflüssig.

Ein Insolvenzverfahren würde auch die Meldepflicht gegenüber dem Gericht - wie es derzeit unter dem CCAA gefordert wird - überflüssig machen. Der Treuhänder muss dabei im Rahmen der Insolvenz immer wieder direkt Meldung an die betroffenen Nutzer erstatten.

Im Bericht von EY werden außerdem die laufenden Untersuchungen zu den fehlenden Geldern von QuadrigaCX erläutert. Dabei wurden auch mehrere externe Zahlungsverarbeiter genannt, die derzeit im Namen von Quadriga Fiatwährungen aufbewahren.

EY hat auch einen Antrag auf Vermögenserhaltung gestellt. Diese würde alle Vermögenswerte umfassen, die sich im Besitz des Cotten-Nachlasses, seiner Ehefrau und anderer befinden. Grund dafür sind Bedenken, dass "die unternehmerischen und persönlichen Grenzen zwischen Quadriga und seinem Gründer Gerald Cotten nicht formell aufrechterhalten" worden sein.

Wie bereits berichtet, wurde der letzte Bericht von EY im März dieses Jahres veröffentlicht. In diesem wurden Einzelheiten über die laufenden Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu Wallets und Transaktionen im Zusammenhang mit der Börse offengelegt.