Die Finanzaufsichtsbehörden der Europäischen Union (EU) wollen im Rahmen des MiCA-Regulierungsrahmens (Markets in Crypto-Assets) weitere Stablecoin-Richtlinien hinzufügen, indem sie nun neue Entwürfe für Regulierungsstandards für Stablecoin-Herausgeber im Umgang mit Beschwerden formulieren.
Die Regulatory Technical Standards (RTS) haben am 13. März entsprechende Protokolle für die effiziente und gerechte Lösung von Beschwerden von Inhabern von sogenannten Asset-Referenz-Token (ART) veröffentlicht. Diese Leitlinien beschreiben die Verfahren und Standards für Stablecoin-Emittenten, um Beschwerden effektiv zu bearbeiten.
In dem Dokument der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) heißt es:
„Ein solcher Rahmen sollte Innovation und fairen Wettbewerb fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Kleinanleger und die Integrität der Märkte für Krypto-Assets gewährleisten.“
Dem EBA-Bericht zufolge ist dieser neue Regulierungsrahmen für Stablecoins das Ergebnis einer gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen der EBA und der EU-Marktaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Beide Einrichtungen führten die Konsultationen zwischen Juli und Oktober 2023 durch.

Der Regulierungsrahmen soll der Europäischen Kommission bis Ende Juni zur Genehmigung vorgelegt werden. Anschließend werden diese Standards vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat geprüft, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union, der maßgeblichen Sammlung bestehender Gesetze der Union, veröffentlicht werden.
Der MiCA-Rechtsrahmen innerhalb der Europäischen Union kategorisiert Stablecoins, die mit mehreren Fiat-Währungen oder anderen Vermögenswerten, einschließlich Kryptowährungen, gekoppelt werden können, als sogenannte ARTs. Diese unterscheiden sich von Stablecoins, die ausschließlich an den Wert einer einzigen Währung, wie den Euro oder den Dollar, gebunden sind.
Zuvor hatte die EU Stablecoins bereits durch die MiCA-Verordnung aktiv überwacht. Der Vorstoß zur Überwachung von Stablecoins wurde nach dem Zusammenbruch des Terra-Stablecoins UST, der Bedenken hinsichtlich ihrer systemischen Auswirkungen aufkommen ließ, zwingend notwendig. Unabhängig davon hatte die EBA zuvor Regelungen für Stablecoin-Emittenten vorgeschlagen.
Eine weitere Bestimmung in der MiCA-Gesetzgebung schreibt eine strenge Überprüfung der Anteilseigner und Vorstandsmitglieder von Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) vor. Diese Vorschriften sollen CASPs als Unternehmen zulassen und gleichzeitig die Trennung von Kundenvermögen und Handel sicherstellen. Ziel ist es, die Vermischung von Kunden- und Unternehmensgeldern, wie im Fall von FTX, zu vermeiden.
Die vollständige Umsetzung von MiCA wird für Dezember erwartet, während die Stablecoin-Verordnung bereits im Sommer in Kraft treten soll. Die MiCA-Gesetzgebung zielt darauf ab, einen umfassenden Rahmen für Krypto-Emittenten, -Dienstleister und -Nutzer zu schaffen.
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