Nach einer zweistündigen Anhörung hat ein New Yorker Bundesrichter die einstweilige Verfügung gegen die Herausgabe des Kryptotokens Gram verlängert.

Richter P. Kevin Castel vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York hat sich am 19. Februar ein Urteil über den Antrag der US Security and Exchanges Commission (SEC) auf eine einstweilige Verfügung bezüglich des Verkaufs von Telegrams Gram-Token im Jahr 2019 vorbehalten.

Nach Ansicht der SEC handelt es sich bei dem von Telegram als Utility-Token für das bevorstehende Telegram Open Network (TON) bezeichneten Gram-Token um eine Sicherheit. Die Regulierungsbehörde hatte das Gram-ICO von Telegram im Oktober letzten Jahres untersagt und mit einer bis zum 19. Februar geltenden Unterlassungsverfügung blockiert.

Investoren könnten entschädigt werden

Wie der Richter Telegramms Anwalt Alexander Drylewski gegenüber versicherte, ist er sich einer bevorstehenden Frist vom 30. April bewusst. Eine Klausel in den Gram-Kaufverträgen legt fest, dass die ICO-Teilnehmer eine Rückerstattung ihrer Investition fordern können, falls Telegram TON nicht vor diesem Datum auf den Markt bringt. Ursprünglich war das Datum auf Oktober 2019 festgelegt worden.

Drylewski stimmte einer Verlängerung der einstweiligen Verfügung zu, nachdem der Richter erklärt hatte, das Gericht würde bei einer Ablehnung der Verlängerung durch das Unternehmen eine sofortige Entscheidung treffen.

SEC geht gegen Telegram vor

Das von der SEC gestoppte ICO von Telegram war mit einem Umfang von rund 1,7 Milliarden US-Dollar seit Januar 2018 in Form von zwei Token-Verkäufen das bisher zweitgrößte ICO überhaupt gewesen. Die SEC wirft dem Telegram vor, gegen Abschnitt 5 des Securities Act von 1933 verstoßen zu haben, weil die Token nicht als Wertpapiere registriert worden seien.

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