Früher oder später könnte es doch noch einen Bitcoin-Indexfonds (ETF) geben, auch wenn eine entsprechende Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden wohl noch etwas Zeit braucht.

„Wir sind der Überzeugung, dass ein Bitcoin-ETF nur noch eine Frage der Zeit ist“, wie Grayscale Investmentdirektor Michael Sonnenshein am 15. Juli im Interview mit Morgan Creek Digital Mitgründer Anthony Pompliano erklärt. „Die Aufsichtsbehörden haben bisher einen guten Job gemacht, was das Schritthalten mit den Entwicklungen in der Anlageklasse der Digitalwährungen angeht“, so Sonnenshein weiter.

Kryptobranche macht schnelle Schritte

In diesem Zusammenhang verweist der Investmentexperte auf die hohe Geschwindigkeit mit der sich die Kryptobranche weiterentwickelt. Die Tatsache, dass es die Aufsichtsbehörden bisher überhaupt geschafft hätten, mitzuhalten, hebt er deshalb lobend hervor. Dies sei ein Beleg für den Willen zur Regulierung.

„Es gibt auch Wege innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens, um mit den Behörden eine Übereinkunft zu finden, aber momentan sind sie noch nicht bereit für einen ETF“, so der Grayscale Manager.

ETF-Anträge bisher abgelehnt

Ein Bitcoin-ETF wird oftmals als heiliger Gral der Kryptobranche gesehen, da institutionelle Investoren und Anleger durch einen solchen Indexfonds auch über große Mainstream-Börsen in die Kryptowährung investieren könnten. Obwohl inzwischen schon mehrere Anträge für die Einführung eines Bitcoin-ETFs gestellt wurden, konnte sich die amerikanische Börsenaufsicht (SEC) noch nicht dazu durchringen, diese auch zu genehmigen.

„Ich finde, dass sie klar und deutlich gemacht haben, dass sie sich insgesamt eine höhere Marktreife wünschen“, wie Sonnenshein die Vorbehalte der SEC gegenüber einem Bitcoin-ETF zusammenfasst.

Als Beispiele dafür, wie diese Marktreife aussehen könnte, führt Sonnenshein an:

„Vielleicht Dinge wie ein globales Orderbuch für Bitcoin, Datenaustausch und Überwachung sowie eine strengere Regulierung von Krypto-Handelsplattformen.“

Zu den vorherigen Ablehnungsgründen der SEC gehörte unter anderem ein Mangel an nachweislichem Schutz gegen Marktmanipulation und eine fehlende Nachweisbarkeit der tatsächlichen Größe des Bitcoin-Marktes.