Die Kryptobörse Quoine und der große Liquiditätsanbieter B2C2 stehen sich im ersten Gerichtsverfahren in Singapur gegenüber, in dem Bitcoin eine Rolle spielt. Das Verfahren begann am 21. November, wie die Singapurer englischsprachige Tageszeitung The Straits Times berichtete. In dem Fall geht es um eine mutmaßliche Umkehrung von Krypto-Transaktionen im Frühjahr 2017.
In einem Rechtsstreit vor dem Internationalen Handelsgericht in Singapur behauptet B2C2, dass Quoine sieben Bitcoin-Ethereum -Trades, die sie im April 2017 durchführen wollte, rückgängig gemacht habe.
Die rückgängig gemachte Transaktion, die Quoine laut Gerichtsdokumenten auf eine technische Panne zurückführte, umfasste insgesamt 3.085 BTC (heute rund 12 Mio. Euro), die B2C2 nun von der Börse fordert.
Der Marktmacher sagt, dass diese Entscheidung ohne seine Erlaubnis oder sein Wissen getroffen wurde.
Laut The Straits Times heißt es in den Dokumenten, dass Quoine behauptet, dass sie angesichts der ernsten Gefahr, den finanziellen Verlust durch die Geschäfte selbst tragen zu müssen, den vorteilhaftesten Weg gewählt hätten,
"um dieses Risiko zu minimieren - indem einfach die "irreversiblen" Trades storniert wurden und der Erlös vom Konto abgezogen wurde."
Die genaue Art der Trades sei laut Quoine ungewöhnlich. Aufgrund von Liquiditätsproblemen aufgrund des Glitches konnte B2C2 Trades zu einem "absurden" Wechselkurs von 10 BTC zu 1 ETH tätigen, so Quoine weiter:
"Man kann diese Aufträge nicht anders als anormal und absurd beschreiben, da sie etwa 250 mal höher waren als der Durchschnittskurs, zu dem (die beiden Währungen) zu der Zeit auf der Plattform gehandelt wurden."
The Straits Times berichtet, dass der Prozess in einer Woche enden sollte.
Gerichte in verschiedenen Regionen haben sich in diesem Jahr sporadisch mit Kryptowährungsstreitigkeiten auseinandersetzen müssen. Dabei sind sie jedes mal fallabhängig an das oft gesetzlich ungeregelte Phänomen herangegangen.
Im September entschied Chinas Oberster Gerichtshof, dass Blockchain-basierte Beweise bei Gerichtsverfahren zulässig seien. Im September entschied ein New Yorker Bundesrichter ebenfalls, dass US-Wertpapiergesetze in Bezug auf einen Fall, bei dem es um mutmaßlichen Kryptoanlegerbetrug ging, anwendbar seien.
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