Der südafrikanische Wirtschaftsprüfer Mazars hat am heutigen 7. Dezember neue Dokumente veröffentlicht, die bestätigen, dass die marktführende Kryptobörse im Besitz von 575.742,42 Bitcoin (BTC) ihrer Kunden ist, die bei aktuellem Kurswert einem Gegenwert von 9,7 Mrd. US-Dollar entsprechen. In diesem Kontext betont Mazars, dass die Binance über den gesamten Prüfungsprozess „zu 101 % abgedeckt war“.

Im Rahmen der Prüfung wurden alle Bitcoin-Finanzprodukte der Binance-Kunden einberechnet, darunter Spot, Margin, Futures, Loans und Earn-Accounts sowie Wrapped Bitcoin (WBTC). Dank letzteren wurden also nicht nur alle Vermögen auf der Bitcoin-Blockchain berücksichtigt, sondern auch Bitcoin, die per Wrap auf Ethereum, BNB Chain und der Binance Smart Chain angelegt sind.

Die jüngste Wirtschaftsprüfung hatte Binance am 22. November im Zuge der Proof-of-Reserves zugesagt. Mit dem Vorhaben soll durch den Nachweis von Krypto-Vermögen für mehr Transparenz gesorgt und das Vertrauen der Anleger nach dem FTX-Skandal zurückgewonnen werden.

Bezüglich der Prüfung weist Mazars darauf hin:

„Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit dieser Prüfung. Bei diesem Auftrag handelt es sich nicht um eine verbindliche Prüfung. Dementsprechend lässt sich aus unseren Angaben keine verbindliche Schlussfolgerung ziehen. Hätten wir eine vollumfängliche Prüfung durchgeführt, hätte es womöglich noch Punkte gegeben, die wir bemängeln könnten.“

Wie Mazars offenlegt, wurde bei der Prüfung methodisch so vorgegangen, dass das Vorhandensein der Kundengelder über bestimmte Wallet-Adressen nachgewiesen wurde, die von der Kryptobörse kontrolliert werden. Dazu hat der Prüfer die Binance angewiesen, Gelder an bestimmte Adressen und wieder zurück zu senden, um die tatsächliche Kontrolle über diese zu belegen. Zudem hat die Firma mit eigener Software den Merkle Root Hash nachgebildet, über den wiederum der Merkle Leaf als Teil der Merkle Root bestätigt werden konnte.

Abschließend heißt es:

„Wir haben uns an alle geltenden ethischen Grundsätze gehalten. Im Rahmen dieses Auftrags gab es keine besonderen Unabhängigkeitsbedingungen, an die wir uns halten mussten.“