Laut einer überarbeiteten Datenschutzvereinbarung, die von ConsenSys am 23. November veröffentlicht wurde, wird MetaMask IP- und Ethereum-Wallet-Adressen der Nutzer bei On-Chain-Transaktionen sammeln.

ConsenSys, der Entwickler hinter der Wallet, erklärt jedoch, die Daten der Nutzer würden nur dann gesammelt werden, wenn sie die standardmäßige RPC-Anwendung (Remote Procedure Call) von MetaMask namens Infura verwenden. Personen, die einen eigenen Ethereum-Knoten oder einen RPC-Provider eines Drittanbieters mit MetaMask nutzen, unterliegen daher nicht der neuen ConsenSys-Datenschutzrichtlinie. Stattdessen gelten die Bedingungen des jeweiligen RPC-Anbieters.

Nach Angaben von ConsenSys können diese gesammelten Informationen an verbundene Unternehmen weitergegeben werden, um Geschäftsabschlüsse zu tätigen oder um die von den Strafverfolgungsbehörden vorgeschriebenen Anforderungen in Bezug auf Identitätsprüfungen und Geldwäschebekämpfung zu erfüllen. MetaMask ist derzeit eine der beliebtesten Selbstverwahrungs-Wallets auf dem Markt mit über 21 Millionen monatlich aktiven Nutzern.

Die Reaktionen der Krypto-Community waren überwiegend negativ. So erklärte Adam Cochran, Partner bei Cinneamhain Ventures: 

"Es gibt nichts Wichtigeres als den Schutz der Privatsphäre der Verbraucher, insbesondere wenn es um ihre Finanzdaten geht. Man hat ein Recht auf Anonymität. Metamask hat lange Zeit einen großartigen kostenlosen Dienst angeboten, aber die Entscheidung, IPs zu protokollieren und mit Transaktionen zu verknüpfen, ist inakzeptabel."

Gleichzeitig antwortete Hayden Adams, Erfinder des Uniswap-Protokolls, auf Nachfragen, dass die dezentrale Börse weder IPs nachverfolgt noch Tools von Drittanbietern auf der Plattform derartiges erlaubt. ConsenSys ist damit dem Beispiel namhafter Web3-Unternehmen wie Coinbase gefolgt, die die aufgrund der immer strengeren Vorschriften ebenfalls IPs erfassen.