Nobuaki Kobayashi, Treuhänder der inzwischen stillgelegten Bitcoin -Börse Mt.Gox, bemüht sich, die Frist für die Einreichung von Anträgen auf zivile Rehabilitation zu verlängern, so eine offizielle Ankündigung vom 22. November.

Die offizielle Frist für diese Einreichungen wurde auf den 22. Oktober festgelegt. Das gilt sowohl für private als auch für Unternehmensnutzer. In der heutigen Ankündigung hieß jedoch:

"Wenn die Einreichungen aus Gründen, die nicht von den Gläubigern zu vertreten sind, nicht rechtzeitig abgegeben werden können, könnten Nachweise von Rehabilitationsansprüchen, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, trotzdem angenommen werden. Ob diese akzeptiert werden, entscheidet das Gericht. Der Treuhänder für die Rehabilitationen wird sich bemühen, das Gericht dazu zu bewegen, Nachweise von Rehabilitationsansprüchen, die bis zum 26. Dezember 2018 (japanische Zeit) eingehen, anzunehmen."

In der Ankündigung werden außerdem Online- und Offline-Methoden für die Einreichung von Anträgen vor Ablauf der möglicherweise verlängerten Frist bis zum 26. Dezember genau erklärt.

Wie berichtet wurde, wird angenommen, dass etwa 24.000 Gläubiger vom Hackangriff auf Mt. Gox im Jahr 2011 und dem anschließenden Zusammenbruch Anfang 2014 betroffen waren. Die Folge war ein Verlust von 850.000 BTC im Wert von damals umgerechnet rund 400 Mio. Euro.

Der Tokioter Rechtsanwalt Nobuaki Kobayashi, der zum Treuhänder für die zivile Rehabilitation zur Verwaltung der Insolvenzfonds von Mt. Gox ernannt wurde, hat kürzlich eine Erklärung veröffentlicht. In dieser hieß es, dass er über vier Monate seit Anfang März 2018 fast 26 Milliarden Yen (rund 202 Mio. Euro) in (BTC) und Bitcoin Cash (BCH) liquidiert habe.

Kobayashi bekam den zweideutigen Spitznamen Bitcoin-Wal von Tokio, da behauptet wurde, dass seine Krypto-Verkäufe einen starke negative Auswirkungen auf die Märkte gehabt hätten. Er hat daraufhin versprochen, die Liquidationen einzustellen, als im Juni dieses Jahres das ziviles Rehabilitationsverfahren eingeleitet wurde.

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