Nachdem zuletzt Spekulationen um eine mögliche Berufung der US-Börsenaufsicht SEC im Verfahren gegen Ripple und die vermeintlich negativen Auswirkungen dieses Einspruches auf XRP aufgekommen sind, entgegnet der auf Krypto spezialisierte Anwalt John Deaton nun, dass ein derartiger Schritt wohl keinerlei Gefahr für XRP-Anleger darstellt.
Obwohl diese sich aktuell bereits freuen dürfen, dass der Verkauf von XRP an Kleinanleger von einem amerikanischen Gericht nicht als unrechtmäßiger Wertpapierverkauf eingestuft wurde, kam zuletzt die Sorge auf, dass eine Berufung der SEC gegen dieses Urteil den wichtigen Punktgewinn in Luft auflösen könnte. Deaton, der als Anwalt selbst mehr als 75.000 XRP-Anleger vertritt, hält diese Furcht allerdings für unbegründet.
Stein des Anstoßes der Diskussion ist ein Gerichtsdokument vom 21. Juli, das die SEC in einem gesonderten Verfahren gegen das Krypto-Unternehmen Terraform Labs und dessen CEO Do Kwon eingegeben hat, denn in diesem legt die Börsenaufsicht offen, dass sie derzeit bereits eine Berufung im Prozess gegen Ripple prüft. Kwon hatte zuvor versucht, das XRP-Urteil als rechtliche Grundlage heranzuziehen, um sich damit von seinen eigenen Vorwürfen zu befreien.
An appeal is not even close to be a setback. First, it will be two years from now before a decision is issued by the 2nd Circuit, if it’s appealed. The Torres Decision is the law until then - at least in the 2nd Circuit. Second, even if the 2nd Circuit said Torres was wrong… https://t.co/GzW31D9edQ
— John E Deaton (@JohnEDeaton1) July 22, 2023
Deaton weist nun jedoch darauf hin, dass sich eine Berufung wohl über mehr als zwei Jahre hinziehen würde, während in dieser Zeit das rechtskräftige Urteil zunächst geltendes Recht wäre. Zudem würde es gute Gründe dafür geben, dass auch die Berufungsrichter zu einem ähnlichen Ergebnis wie Richterin Torres kommen, die im Sinne von Ripple geurteilt hatte. Entsprechend schlussfolgert der Anwalt:
„Eine Berufung ist nicht mal ansatzweise ein Rückschlag. Wir sollten niemanden kleinreden lassen, wie außerordentlich wichtig dieser Sieg für XRP, die Anleger und Ripple wirklich ist.“
Stuart Alderoty, der Chefjustiziar von Ripple, gibt in einem unabhängigen Tweet zusätzlich zu bedenken, dass sich die Befugnisse der Börsenaufsicht lediglich auf den Handel mit Wertpapieren beschränken. Sofern eine Kryptowährung also nicht als Wertpapier eingestuft wird, dürfe die Behörde also auch keinerlei Rolle mehr bei deren Regulierung spielen. Eine weitere Einmischung seitens der SEC wäre demnach reine Politik und Machtdemonstration, von der am Ende niemand profitiert.
A securities agency only has jurisdiction over securities. No security, no role for the SEC.
— Stuart Alderoty (@s_alderoty) July 22, 2023
Pretending to have jurisdiction when there is none, is simply a political power play. It helps no one; it hurts everyone. https://t.co/OhNSaDuJ26
Mit ihrem Urteil vom 13. Juli 2023 hatte Richterin Analisa Torres entschieden, dass XRP beim Verkauf an Privatanleger nicht als Wertpapier zu betrachten ist. Jedoch lieferte sie zugleich die Einschränkung mit, dass der Verkauf an institutionelle Investoren sehr wohl einen Wertpapierverkauf konstituiert, in diesen Fällen wäre Ripple also unrechtmäßig vorgegangen.
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