Die US-Börsenaufsicht SEC hat im Jahr 2023 46 Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Krypto-Unternehmen eingeleitet, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2021.
Laut einem am 24. Januar veröffentlichten Bericht des Beratungsunternehmens Cornerstone Research war die Zahl der von der SEC im Jahr 2023 eingeleiteten kryptobezogenen Strafverfolgungsmaßnahmen die höchste seit 2013, was darauf hindeutet, dass digitale Vermögenswerte für die Kommission eine „Top-Priorität“ darstellen. Von den 46 Strafverfolgungsmaßnahmen im Jahr 2023 verhängte die SEC laut Cornerstone 281 Millionen US-Dollar an Geldstrafen für Vergleiche und verdreifachte die Zahl der Verwaltungsverfahren gegenüber 2022.
„SEC-Chef Gensler hat betont, dass 'Strafverfolgung ein Werkzeug ist, nicht das Ziel', und die Zahl der SEC-Strafverfolgungsmaßnahmen im Kryptobereich hat in den letzten zwei Jahren zugenommen“, erklärt Simona Mola von Cornerstone, die Autorin des Berichts, in diesem Kontext.

Cornerstone berichtet, dass die Zahl der SEC-Maßnahmen, die aus Rechtsstreitigkeiten oder Verwaltungsverfahren bestehen, 20 im Jahr 2021 betrug – dem Jahr, in dem die Nominierung von Gary Gensler als SEC-Chef vom US-Senat bestätigt wurde. Unter Gensler stiegen die Maßnahmen der SEC im Bereich Krypto im Jahr 2022 um 50 % und im Jahr 2023 nochmals um mehr als 53 %.
Zu den kryptobezogenen Strafverfolgungsmaßnahmen der SEC im Jahr 2023 gehörten zwei Fälle gegen Non-Fungible Tokens (NFTs) und mehrere Fälle im Zusammenhang mit Initial Coin Offerings (ICOs). Cornerstone berichtete, dass etwa die Hälfte der 108 seit 2013 eingeleiteten Rechtsverfahren vor Gericht geklärt wurde. Bei Redaktionsschluss liefen mehrere Verfahren gegen große Kryptobörsen, darunter Binance, Coinbase, Terraform Labs, Ripple und Kraken.
Gensler wurde von vielen in der Kryptobranche dafür kritisiert, dass er bei digitalen Vermögenswerten einen Ansatz der „Regulierung durch Strafverfolgung“ verfolgte, ohne einen klaren Rahmen für Unternehmen in den Vereinigten Staaten zu schaffen. Bevor die SEC auch Maßnahmen gegen Coinbase ergriff, behauptete die Börse, sich „mehr als 30 Mal in neun Monaten“ mit Mitarbeitern der Behörde getroffen zu haben, ohne jemals konkretes Feedback zu erhalten.
Trotz der zunehmenden Zahl von Strafverfolgungsmaßnahmen genehmigte die SEC am 10. Januar erstmals die Notierung von „direkten“ Bitcoin-Indexfonds (ETFs). Gensler, der die entscheidende Stimme bei der ETF-Entscheidung abgab, veröffentlichte am selben Tag allerdings noch eine Erklärung, in der er hervorhob, dass die Kommission „Bitcoin weder billigt noch befürwortet“.
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