Der umstrittene Bitcoin SV Gründer Craig Wright hat sich das Urheberrecht für das Bitcoin Whitepaper eintragen lassen, das damals unter dem Namen Satoshi Nakamoto verfasst wurde.

Wie offizielle Dokumente des amerikanischen „Copyright Office“ zeigen, wurde Wright nun als Autor des Whitepapers registriert, gleichsam wird er ab jetzt auch als Urheber des ursprünglichen Programmiercodes von Bitcoin geführt.

Der australische Unternehmer hatte zuvor wiederholt behauptet, dass er der Verfasser des Konzeptentwurfs von Bitcoin sei, wobei er das entsprechende Pseudonym verwendet habe.

Wie es in einer Coin Geek Meldung vom 21. Mai heißt, wurde gegenüber der amerikanischen Behörde für Urheberrecht nachgewiesen, dass Wright tatsächlich Satoshi Nakamoto ist, allerdings zeigt sich die Krypto-Community bisher überwiegend skeptisch und äußert weitere Zweifel.

So meint Jerry Brito von der Organisation Coin Center zum Beispiel:

„Ein Urheberrecht eintragen zu lassen, ist lediglich das Ausfüllen eines Formulars. Das Amt überprüft nicht den Wahrheitsgehalt des jeweiligen Antrags, sondern nimmt nur die Eintragung vor. Leider gibt es keine Möglichkeit, die Registrierung anzufechten. Wenn sich mehrere gestellte Ansprüche überlagern, werden diese lediglich allesamt eingetragen.“

Der Bericht vermutet weiterhin, dass Wright sich sukzessive als Gründer von Bitcoin etablieren will, da er nach eigenen Angaben „traurig darüber ist, wie andere Entwickler sein ursprüngliches Design von Bitcoin verunglimpft haben“.

Darüber hinaus will Wright höchstwahrscheinlich das Urheberrecht auf seine Bitcoin Association übertragen, die einen Zusammenschluss der Bitcoin SV Unterstützer darstellt.

Momentan ist der Unternehmer als wissenschaftlicher Leiter bei einem Startup namens nChain angestellt. Erst vor kurzem stand Wright im Mittelpunkt einer Kontroverse, die letztendlich dazu geführt hat, dass einige Kryptobörsen seinen Bitcoin SV (BSV) aus der Notierung genommen haben. Der BSV ist durch eine Abspaltung von Bitcoin Cash (BCH) entstanden.

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