Die stellvertretende Generalsekretärin der thailändischen Securities and Exchange Commission (SEC), Tipsuda Thavaramara, hat erklärt, dass die kürzlich eingeführte Verordnung die Ausgabe von digitalen Aktien und eine tokenisierte Wertpapierverwahrplattform ermöglicht, so ein Bericht der englischsprachigen Bangkok Post am 2. Mai.

Thavaramara verwies auf die seit dem 17. April rechtskräftige Änderung des Securities and Exchange Act von 2019. In einem Dokument fordert die Börsenaufsicht alle Beteiligten auf, sich auf das geänderte Gesetz vorzubereiten, das Thailand bei der Einführung der Blockchain-Nutzung im Bereich Handel und Wertpapier-Tokenisierung unterstützen soll.

Eine wesentliche Änderung der Verordnung soll es ermöglichen, dass rein digitale Transaktionen den Primärmarkt für alle Arten von Wertpapieren abdecken, während sie bisher nur auf dem Sekundärmarkt erlaubt waren. Diese Änderung würde das System für tokenisierte Wertpapiere öffnen, berichten die Bangkok Post. Das Medium zitiert Thavaramara mit folgenden Worten:

"Diese Änderung wird erhebliche Auswirkungen haben, da das geänderte Gesetz des Landes eine Rechtsgrundlage zur Unterstützung von Tokenisierungsplattformen bietet."

Thavaramara erklärte Berichten zufolge auch, dass diese Änderung Chancen für zusätzliche Marktteilnehmer eröffnet und vollständig digitale Aktien unterstützt. In dem Bericht heißt es, dass das geänderte Gesetz eine tokenisierte Wertpapierverwahrplattform und die Ausgabe digitaler Aktien im Primärmarkt ermöglicht.

Im rein digitalen Wertpapierhandel stellen nur Buchungen den Wertpapierbestand und die Abwicklung dar, ohne dass ein physisches Zertifikat ausgestellt oder ausgetauscht wird.

Wie Cointelegraph im Februar berichtete, hat die thailändische National Legislative Assembly offiziell die Ausgabe von tokenisierten Wertpapieren auf Blockchains erlaubt.

Im März hat die thailändische Wertpapieraufsichtsbehörde auch das erste erste erste Coin Offering-Portal des Landes genehmigt.