Die US-Wertpapieraufsicht SEC hat XBT Corp. SARL verklagt. Am selben Tag hat auch die Regulierungsbehörde CFTC einen Rechtsstreit mit ebendiesem Unternehmen beigelegt.
Vorwürfe der SEC
In einer Pressemitteilung vom 31. Oktober behauptete die SEC, dass der Schweizer Effektenhändler XBT Corp. SARL, der seinen Betrieb unter dem Namen First Global Credit führt, US-Investoren nicht registrierte, Wertpapier-Swaps angeboten und verkauft habe. Dabei habe das Unternehmen sich weder registriert noch die Börsenanforderungen für solche Swap-Geschäfte erfüllt.
Die SEC erklärte weiter, dass die XBT Corp. SARL mehrere Marketingmethoden einsetzte, um US-Bürger dazu zu bringen, mehrere Anlageprodukte mit Bitcoin zu kaufen und zu verkaufen. Das Unternehmen hat diese Investitionen unter verschiedenen Bezeichnungen angeboten, darunter etwa "Bitcoin Asset Linked Notes". Der Regionaldirektor des SEC-Büros in Fort Worth David Peavler kommentierte dazu:
"Im Bundeswertpapiergesetz sind konkrete Anforderungen für das Angebot und den Verkauf von Wertpapier-Swaps an Privatanleger in den USA festgelegt. Diese Anforderungen können nicht durch die bloße Verwendung einer anderen Bezeichnung für das Swapgeschäft oder durch die Finanzierung mit digitalen Währungen umgangen werden."
In der Klageschrift heißt es weiter, dass die XBT Corp. SARL es auch versäumt habe, die Wertpapier-Swaps an einer registrierten, nationalen Börse zu handeln. Das Unternehmen habe sich auch nicht ordnungsgemäß als Wertpapier-Swap-Händler registriert.
Die XBT Corp. SARL akzeptierte eine Unterlassungsanordnung und gab die Gewinne in Höhe von 31.687 US-Dollar ab. Außerdem musste das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 100.000 US-Dollar bezahlen. Dabei hat das Unternehmen die Vorwürfe der SEC weder bestätigt, noch dementiert.
CFTC verklagt XBT Corp. SARL ebenfalls
Die CFTC hat XBT Corp. SARL etwas ähnliches vorgeworfen und diesen Rechtsstreit beigelegt. Die Regulierungsbehörde behauptete, dass das Unternehmen sich nicht als Futures-Händler registriert habe.
In der Klageschrift forderte die CFTC, dass das Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 US-Dollar bezahlt und die Gewinne, die im Zusammenhang mit diesem Verstoß erzielt wurden, wieder abgibt. Außerdem seien zukünftige Verstöße gegen das Handelsgütergesetz zu unterlassen. Der Leiter der Vollstreckungsabteilung der CFTC James McDonald erklärte dazu:
"Dieser Fall zeigt, dass die CFTC Intermediäre zur Rechenschaft ziehen wird, wenn sie Orders ausgeben oder annehmen, ohne sich ordnungsgemäß bei der Behörde zu registrieren. Dieser Fall zeigt auch deutlich, dass die Kommission weiterhin mit den Strafverfolgungs- und Regulierungsbehörden zusammenarbeiten wird, um die Integrität unserer Märkte zu wahren."
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