Der umkämpfte Kopfhörerhersteller Monster Products Inc. hat bei den US-Regulierungsbehörden einen Antrag auf ein riesiges Initial Coin Offering (ICO) in Höhe von umgerechnet 256 Mio. Euro zu starten. Das wird in einer von der Wertpapier- und Börsenkommission (SEC) unterzeichneten Antrag vom 25. Mai bestätigt.

Monster, das 1978 mit dem Handel begann, aber zuletzt für die Abtretung der Rechte an seinen Beats-Kopfhörern berüchtigt wurde, plant nun die Ausgabe von 500 Millionen Monster Money Network (MMNY) Token, wovon 60 Prozent über das ICO verkauft werden sollen. Der SEC-Antrag stellt eine Registrierung von MMNY-Token als mögliche Wertpapiere nach US-Recht dar.

Der Erlös fließt in die Entwicklung einer Plattform, die auf der Ethereum-Blockchain basiert, mit denen Investoren Token für Käufe verwenden können. Diese Plattform unterteilt Monster in drei Phasen:

  • "Phase I: Einrichtung des Monster Money Network, um die grundlegenden Transaktionsfunktionen, wie zum Beispiel Monster Money Wallets und die Verarbeitung von Transaktionen in MMNY-Token, bereitzustellen;
  • Phase II: Einrichtung einer privaten Off-Chain-Plattform, auf der Mikrotransaktionen ohne oder mit sehr geringen Transaktionskosten durch Mining-Aktivitäten ("Gas") durchgeführt werden können.
  • Phase III: Vervollständigung der Monter-Blockchain und diese in die Betriebssysteme des Unternehmens zu integrieren, wie zum Beispiel Marketing, Buchhaltung und Rechnungsprüfung, Lohnbuchhaltung, Bestandskontrolle und Versandmanagement."

Mit diesem Schritt ist Monster das jüngste große Unternehmen, das sich in den ICO-Bereich wagt. Erst vor einem Monat hat die verschlüsselte Messenger-App Telegram den öffentlichen Teil ihres eigenen Angebots eingestellt.

Die Haltung der Regulierungsbehörden hinsichtlich dieser Finanzierungsmethode verschärft sich weiterhin. Die US-Behörden hat eine gemeinsame Operation mit Kanada zur Untersuchung und Bestrafung von Unternehmen, die sich nicht an geltende Gesetze halten, gestartet.

Im SEC-Antrag von Monster ist sogar eine Vorbehaltsklausel für Verzögerungen bei der Ausgabe von über zwei Jahren enthalten:

"Die Token-Besitzer können ihre Token ganz oder teilweise in Stammaktien der Gesellschaft umwandeln. Dabei entsprechen vier Token einer Stammaktie. Darauf haben diese das Recht, falls (i) unsere Token am 30. Juni 2020 nicht öffentlich handelbar geworden sind oder (ii) unsere Token aufgrund bestimmter staatlicher Durchsetzungsmaßnahmen am 30. Juni 2020 nicht mehr öffentlich gehandelt werden."

Diese Woche gab es einen Vorgeschmack auf den Höhepunkt einer weiteren ungeplanten ICO-Inkubationsphase, als Tezos seinen Beta- und darauf folgenden Mainnet-Plattformstart ankündigte. Die Investoren hatten fast ein Jahr gewartet, seit sie im Juli 2017 zu dem 198-Mio.-Euro-ICO beigetragen und mehrere Verbraucherklagen gegen Tezos wegen Nichtausgabe von Token eingereicht hatten.