Die in New York ansässige Vermögensverwaltung Wilshire Phoenix hat auf die Ablehnung ihres Antrags auf einen Bitcoin-ETF durch die amerikanischen Börsenaufsicht SEC reagiert.

Dabei gibt die Vermögensverwaltung an, dass sie „sehr enttäuscht“ über die Entscheidung der SEC ist, da sie sich im Vorfeld unter großem Aufwand bemühte hätte, ihren auf Bitcoin (BTC) basierenden Indexfonds (ETF) möglichst regelkonform zu gestalten. So schreibt Wilshire Phoenix:

„Wir haben alles Mögliche unternommen, um das Verständnis der SEC einzuholen. Wir haben zum Beispiel weitereichende Analysen betrieben, deren Ergebnisse der SEC zur Verfügung gestellt wurden, wir haben ihr wichtige Daten zugespielt und angeboten, zusätzliche Informationen offenzulegen, um ein reguliertes Bitcoin-Indexprodukt (ETP) auf den amerikanischen Markt zu bekommen. Leider zeigt die jetzige Entscheidung, dass all diese Bemühungen nicht ausreichend waren, um die SEC zu überzeugen.“

SEC sieht in Bitcoin-ETF Bedrohung für Anleger

Wilshire Phoenix hat im Januar 2019 erstmals ihren Antrag für einen entsprechenden Bitcoin-Investmentfonds bei der SEC eingereicht. Damals argumentierte die Vermögensverwaltung, dass ein solches Indexprodukt, den Anlegern „eine effizientere, bequemere und wertstabilere Zugangsmöglichkeit zu Bitcoin bietet als der direkte Kauf der Kryptowährung“.

Despite the firm making six amendments to its application in 13 months, the SEC rejected Wilshire Phoenix’s application on Feb. 26 citing market manipulation and investor protection concerns.

Obwohl das Unternehmen in den letzten 13 Monaten sechs Änderungen an ihrem Antrag unternommen hat, hat die US-Börsenaufsicht diesen am 26. Februar dennoch abgelehnt, da sie in einem solchen Finanzprodukt ein Risiko für Marktmanipulation und eine Bedrohung für den Anlegerschutz sieht.

William Herrmann, der leitende Direktor von Wilshire Phoenix, entgegnet, dass ein Bitcoin-ETF vielmehr ein sicherer Weg für Privatanleger wäre, um in Bitcoin zu investieren. Zudem würde die Nachfrage nach Bitcoin nichtsdestotrotz zunehmend wachsen, ganz egal, wie die SEC entscheidet:

„Viele Privatanleger investieren bereits in die Kryptowährung und die Nachfrage nimmt jeden Tag zu. Unser Bitcoin-ETP sollte Privatanleger einen transparenten und behördlich regulierten Zugang bieten, der zudem noch das Risiko durch Kursschwankungen minimiert. Meiner Meinung nach hat die Börsenaufsicht den Anlegern mit ihrer Ablehnung einen Bärendienst erwiesen.“

Messlatte der SEC für Bitcoin-ETPs liegt höher

Hester Peirce, eine Kommissarin der SEC, die aufgrund ihrer befürwortenden Haltung zu Kryptowährungen auch als „Krypto-Mutti“ bezeichnet wird, hat am 26. Februar eine eigene Stellungnahme veröffentlicht, in der der Ablehnung widerspricht.

So schreibt sie, dass die SEC für Krypto-Finanzprodukte „eine besonders hohe Messlatte“ nach dem Wertpapierrecht anlegt. Dies sei allein schon daran zu erkennen, dass der jüngsten Ablehnung eine Reihe von Ablehnungen anderer beantragter Bitcoin-Finanzprodukte vorausgegangen war.   

Daraus schlussfolgert Peirce, dass die SEC „nicht gewillt ist“, jegliche Art von Finanzprodukt zuzulassen, das mit Bitcoin in Verbindung steht:

„Die Reihe der Ablehnungen bringt mich zu dem Schluss, dass die Börsenaufsicht nicht gewillt ist, jegliche Art von Finanzprodukt zuzulassen, das den Anlegern Zugang zu Bitcoin ermöglichen würde. Dementsprechend kann kein Antrag jemals die ständig wechselnden Anforderungen erfüllen, die die Börsenaufsicht an Bitcoin-Finanzprodukte, und nur an diese, anlegt.“

Wilshire Phoenix Direktor Phoenix stimmt in diesem Tenor mit ein, da er der Überzeugung ist, dass die SEC „eine Messlatte für Bitcoin-Indexprodukte geschaffen hat, die nicht mit dem Wertpapierrecht vereinbar ist.“