Winklevoss IP, gegründet von Cameron und Tyler Winklevoss, hat eine Patentanmeldung gewonnen. Durch diese ist dem Unternehmen nun möglich, Börsenhandelsprodukte (ETPs) mit Kryptowährungen abzuwickeln. Das geht aus einer Mitteilung des US-Patent- und Markenamts (USPTO) vom Dienstag, 8. Mai, hervor.

Die erfolgreiche Patentanmeldung, die die Zwillinge ursprünglich im Dezember 2017 eingereicht haben, erläutert "Systeme, Methoden und Programmprodukte" für den Krypto-basierten Vermögenswert-Handel.

Das ist ein weiterer Sieg für Winklevoss IP in diesem Jahr, nachdem die Firma im Februar ebenfalls ein Patent erhalten hatte, das mit Kryptowährungssicherheit zu tun hatte und Teil ihrer Handelspläne für Gemini war.

In der Beschreibung des Mechanismus, der durch das Patent gesteuert wird, heißt es:

"Die vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf Systeme, Verfahren und Programmprodukte zur Verwendung mit Börsenhandelsprodukten ('ETPs'), die digitale Vermögenswerte halten und zur Verwendung mit anderen Produkten und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit ETPs, die digitale Vermögenswerte halten.

Vor einem Jahr hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenkommission (SEC) den Antrag der Winklevoss-Zwillinge abgelehnt, einen regulierten börsengehandelten Bitcoin-Fonds (ETF) auf den Markt zu bringen. Dieses Instrument fällt unter die ETPs.

Die Ablehnung führte damals zu Unsicherheit auf den Märkten. Dabei waren viele Quellen der Meinung, dass die Anwendung zu früh gekommen sei und dass die Behörden erst noch Maßnahmen einführen müssten, um mit solchen Innovationen umzugehen.

Die Gründer scheinen die Idee nicht aufgegeben zu haben. Denn auf der Wall Street sind auch Finanzriesen wie Goldman Sachs und der New York Stock Exchange darauf übergegangen, Bitcoin-bezogene Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen.

Winklevoss IP hat dieses Jahr laut Daten von Justia Patents insgesamt fünf erfolgreiche Patente angemeldet.

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