Darf ich mein Arbeitsentgelt in Deutschland in Krypto-Assets erhalten?

Nein, Unternehmen in Deutschland dürfen ihre Arbeitslöhne und Gehälter noch nicht in Krypto-Assets wie Bitcoin oder Ether auszahlen. 

Das deutsche Arbeitsrecht enthält Vorgaben für die Art der Bezahlung von Arbeitnehmer:innen.  Bestimmungen hierzu sind sowohl in der Gewerbeordnung (GewO) als auch im Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns und den Tarifverträgen enthalten. Eine wesentliche Regelung findet sich in § 107 Abs. 1 GewO wieder: “Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen." Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Mitarbeiter:innen mithilfe ihres Arbeitsentgelts auch tatsächlich ihren Lebensunterhalt bestreiten können und davor geschützt sind, Gehalt oder Lohn in einer wertlosen Gegenleistung zu beziehen. Sollte ein Unternehmen daher seinen Arbeitnehmer:innen ihren Verdienst in einer anderen Währung oder einem sonstigen Wertträger (beispielsweise in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether) bezahlen, wird dieser Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nicht abgegolten. Der Arbeitnehmer darf seinen Lohn bzw. sein Gehalt also auch weiterhin zur Gänze fordern.

Darüber hinaus müssen auch sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Euro berechnet und ausgewiesen werden. Weitere Probleme bei der Bezahlung mit Krypto-Assets könnten zudem auch im Zusammenhang mit gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Wertpapier-, Arbeits- und Steuerrechts auftreten. 

Auch für die Arbeitnehmer:innen besteht hier ein gewisses Risiko, da diese dadurch möglicherweise in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten: Fällt zum Beispiel der Bitcoin-Kurs (BTC), bekommt man am Ende vielleicht weniger als das eigentlich vereinbarte Monatsgehalt.

Darf ich mein Gehalt/Lohn in Krypto-Assets erhalten, wenn ich vom Ausland aus arbeite?

Nein, weil Krypto-Assets im Gegensatz zu ausländischen Währungen in den meisten Ländern nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt werden.

Wenn du für einen deutschen Arbeitgeber vom Ausland aus arbeitest bzw. bei Auslandsaufenthalten, die länger als einen Monat dauern, kannst du dein Gehalt in der ausländischen Währung ausgezahlt bekommen. Jegliche Fremdwährungen müssen aber als Zahlungsmittel anerkannt bzw. gesetzliches Zahlungsmittel und durch den Staat geschützt sein. Daher sind Krypto-Assets hier nicht zulässig. 

Sind Sachbezüge in Krypto-Assets möglich?

Ja, aber der Erhalt von Sachbezügen in Krypto-Assets ist nur dann möglich, wenn es so beidseitig – vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vereinbart ist.

Als Sachbezug bezeichnet man Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, welche diesem einen geldwerten Vorteil bieten, jedoch aber nicht in Geld erbracht werden. Typische Beispiele sind Warengutscheine oder ein Dienstwagen, den der Mitarbeiter für private Zwecke nutzen kann. Obwohl Krypto-Assets nach deutschem Recht keine „Sachen“ im juristischen Sinne sind, könnten sie in der Zukunft Gewinne erzielen und sind daher mit Aktien vergleichbar. 

Allerdings soll ein solcher Sachbezug vor allem im Interesse des Arbeitnehmers liegen und muss daher individuell besprochen werden. Außerdem dürfen Arbeitgeber nicht das gesamte Gehalt in Sachbezügen bezahlen – die maximale Schwelle liegt, wie bei Aktienoptionen, ungefähr bei 25 Prozent des Gehalts. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Untergrenze, den sogenannten unpfändbaren Teil des Gehalts (derzeit 1.252,64 Euro) in Euro zu bezahlen. 

Kann ich mein Gehalt in Krypto-Assets bekommen, wenn ich für eine ausländische Firma arbeite?

Ja, das ist möglich, wenn die Rechtslage, die auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt, das vorsieht.

Das ist aber derzeit nur gesichert in El Salvador der Fall. Unabhängig davon sind Arbeitnehmer:innen, die in Deutschland für eine ausländische Firma tätig sind, in den meisten Fällen in Deutschland steuerpflichtig. Das heißt, dass das Gehalt in Deutschland zu versteuern ist. Deutschland akzeptiert Steuerzahlungen aber nur in Euro, der gesetzlichen Währung. Arbeitnehmer:innen sollten daher den Steueranteil in Euro beiseite legen, um nicht der Volatilität und dem Preisrisiko von Krypto-Assets zu unterliegen.

 

Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit Blockpit verfasst. Erfahren Sie mehr über Blockpit.  

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