Ab dem 1. Januar 2023 wird offiziell der Begriff „virtuelle Währung“ in das Zahlungsmittelgesetz des US-Bundesstaates Alaska aufgenommen. Durch diesen Schritt sind Krypto-Dienstleister, die ihre Dienstleistungen in der Region anbieten, zukünftig verpflichtet, sich eine entsprechende Lizenz einzuholen.

Wie die Anwaltskanzlei Cooley am 19. Dezember berichtet, hat der Bundesstaat eine entsprechende Ergänzung zur Zahlungsmittelregulierung verabschiedet, die den Rechtsbegriff der „virtuellen Währung“ einführt. Demnach werden diese wie folgt definiert:

„Eine digitale Repräsentation eines Wertes, die als Zahlungsmittel, Recheneinheit oder Wertaufbewahrungsmittel genutzt wird, aber kein Geld ist und auch nicht als Geld abgebildet wird.“

Die größte Änderung, die mit dieser Ergänzung einhergeht, ist dass Krypto-Unternehmen ab dem 1. Januar verpflichtet sind, eine dahingehende Zulassung zu beantragen, die zukünftig „jeder braucht, der Zahlungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen verarbeitet“.

Im weiteren Text der Ergänzung werden virtuelle Währungen auch als „erlaubte Investitionsprodukte“ kategorisiert und als „geldwerte“ Mittel eingestuft. Dabei weist Cooley darauf hin, dass digitale Tokens wie zum Beispiel aus Onlinespielen explizit nicht als „virtuelle Währungen“ zu verstehen sind.

Interessanterweise mussten Krytpo-Unternehmen schon vor Verabschiedung der neuen Bestimmungen eine ähnliche Lizenz in Alaska beantragen. Allerdings war in dieser nicht die Rede von virtuellen Währungen, weshalb alle bestehenden Zulassungen ab dem 1. Januar 2023 veraltet und nicht mehr gültig sind.

Alaska ist einer von neun amerikanischen Bundesstaaten mit 0 % Kapitalertragsteuer, was die Region für den Handel von Kryptowährungen umso interessanter macht. Die anderen Bundesstaaten sind Washington, Wyoming, South Dakota, New Hampshire, Nevada, Texas, Tennessee und Florida. Trotzdem landet Alaska laut einem Ranking von Invezz nur auf Platz 36 von 50, was die Adoption von Kryptowährungen betrifft.