Eine weitere Sammelklage über rund 82 Mio. Yen (rund 625.000 Euro) wurde am 2. April gegen die gehackte japanische Börse Coincheck eingereicht, wie Cointelegraph Japan heute, 2. April, berichtet.
Coincheck wurde am 26. Januar gehackt, wobei über 429 Mio. Euro in NEM aus dem Hot-Wallet-Speicher gestohlen wurden. Die Börse hat im Anschluss an den Hackangriff die Auszahlungen aller Kryptowährungen eingestellt und erlaubte Mitte März wieder die Auszahlung den Verkauf von bestimmten Coins.
Zwei Klagen wurden bereits durch den Rechtsanwalt Hiromu Mochizuki gegen Coincheck eingereicht. Bei der ersten ging es um 10 Krypto-Händler, die gegen die Einstellung von Krypto-Auszahlungen geklagt haben. Bei der zweiten Klage desselben Anwalts ging es um 132 Kläger, die Berichten zufolge 228 Mio. Yen (rund 1,6 Mio. Euro) Schadensersatz fordern.
Die japanische Anwaltskanzlei ITJ, die für die jüngste Klage von 15 Klägern zuständig ist, hat auf der Startseite ihrer Website eine Mitteilung über die Forderung von Schadensersatz von Coincheck. Die Firma erklärt, dass sie von Coincheck "Schäden einfordern" wird. Dies soll in Höhe der "Kryptowährungskurse von vor dem Vorfall geschehen, abzüglich dem Kurs den die Kläger tatsächlich auszahlen lassen konnten".
Coincheck hat Kunden, die von dem Hack am 13. März betroffen waren, Rückerstattungen zu einem Kurs von rund 88,5 Yen (etwa 0,67 Euro) pro NEM-Coin ausgezahlt.
Die Coincheck-Entschädigungsseite von IJT, die online ging noch bevor Coincheck am 13. März wieder bestimmte Auszahlungen zuließ, erklärt, dass es drei wichtige Zeitpunkte gibt, die man bei der Festlegung des Kurses für die Rückzahlung beachten müsse: der erste wäre am 26. Januar um 11:58 Uhr, als Coincheck "die Einzahlung" von NEM beschränkte, der zweite wäre der Kurs am 26. Januar um 16:37, als Coincheck zeitweise sowohl Krypto- als auch Fiat-Auszahlungen einstellte und schließlich der Kurs, als der Hackangriff erstmals von in die Medien kam.
Diese Zeitpunkte sind für Kläger öffentlich gemacht worden, die ihre Bestände nicht auszahlen lassen konnten, um eine Möglichkeit zu haben, ihre Verluste auf der Grundlage der Kurse zum Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung geltend machen können.
CT Japan berichtet, dass es einen japanischen Schadensbegrenzungsrat für die Coincheck-angelegenheit gibt, der ein Anwaltsteam hat, das an der Einreichung von Schadensersatzklagen für die Betroffenen des Coincheck-Hackangriffs arbeitet. Die japanische Anwaltskanzlei Aussens hat bereits drei weitere Klagen gegen Coincheck eingereicht. Die erste am 26. Februar, die zweite am 14. März und die dritte am 28. März, alle gingen an das Landesgericht in Tokyo.
Nach dem Hack begann die japanische Finanzaufsichtsbehörde 15 nicht registrierte Kryptobörsen im Land vor Ort zu begutachten und haben Geschäftsverbesserungsmitteilungen an sieben davon (einschließlich Coincheck) verschickt und den Betrieb bei zwei weiteren unterbunden.
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