Der Basler Ausschuss tagte am 2. und 3. Juli und traf politische Entscheidungen zu Themen wie der Offenlegung der Krypto-Investitionen von Banken. Die Entscheidungen sind Teil der Basel-III-Reformen, die 2019 begonnen wurden, um die Widerstandsfähigkeit der Banken in der Europäischen Union (EU) durch Regulierung, Aufsicht und Risikomanagement zu verbessern.
Ein Rahmen für die Offenlegung von Krypto-Vermögenswerten der Banken wurde bereits im Dezember 2022 vorgeschlagen und im Mai 2023 zur Stellungnahme freigegeben. Der Rahmen umfasst eine Reihe gezielter Änderungen am ursprünglichen Vorschlag und Überarbeitungen des aufsichtsrechtlichen Standards für Stablecoin-Bestände.
Der lange Weg zur Regulierung
Die Offenlegung soll die Transparenz erhöhen und die Marktdisziplin fördern. Die aktualisierten Standards werden laut einer Erklärung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) im Juli veröffentlicht.
Die Überlegungen des Ausschusses zu Krypto-Investitionen von Banken stammen aus dem Jahr 2019. Im Jahr 2021 schlug er dahingehend vor, Kryptowährungen in die Hochrisikogruppe 2 der Vermögenswerte aufzunehmen. Kryptowährungen hätten ein Risikogewicht von 1.250 %, so dass die Banken Kapital in Höhe des Wertes ihrer Kryptowährungen vorhalten müssten. Die Bestände der Gruppe 2 waren auf weniger als 1 % des Wertes ihrer Bestände der Gruppe 1 beschränkt.
Stablecoins erhielten in diesem Kontext die neue Klassifizierung 1b, die keine über die Gruppe 1 hinausgehenden Anforderungen an die Bestände der Banken stellt. Stablecoins mit „unwirksamen Stabilisierungsmechanismen“ wurden jedoch der Gruppe 2 zugeordnet. Die Finanzbranche reagierte allerdings wenig begeistert auf die vorgeschlagenen Beschränkungen.
Im Dezember schlug der Ausschuss zudem vor, eine maximale Laufzeitbegrenzung für die Währungsreserven der Banken einzuführen und die Stablecoin-Bestände zu überbesichern, um ein mögliches Depegging (Abkopplung) auszugleichen.
Basel und MiCA sorgen für neue Krypto-Vorschriften
Darüber hinaus erörterte der Ausschuss die aufsichtsrechtlichen Auswirkungen der Emission von Stablecoins durch Banken. Er kam dabei zu dem Schluss, dass „diese Risiken im Großen und Ganzen vom Basler Framework erfasst werden“, aber der Ausschuss wird diesen Bereich dennoch weiterhin genau beobachten.

Zusätzlich zu den neuen Basler Standards müssen Stablecoin-Emittenten ab sofort auch die neuen Krypto-Regulierungsvorschriften der EU namens Markets in Crypto-Assets (MiCA) erfüllen.
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wird von der BIZ verwaltet und unterstützt, aber seine Leitung und Agenda werden von den Zentralbanken der G10-Staaten bestimmt. Die Änderungen an den aktuellen Basel-III-Standards werden am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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