Coinbase-CEO Brian Armstrong hat öffentlich auf die Klage der US-Börsenaufsicht SEC gegen sein Unternehmen reagiert. Im entsprechenden Tweet betont er, dass das Team der Kryptobörse „von der Fakten- und Rechtslage überzeugt“ sei und die Chance begrüße, „vor Gericht endlich Klarheit über die Krypto-Regulierung zu bekommen“.

Die SEC hat am 6. Juni Klage gegen die Kryptobörse Coinbase eingereicht und behauptet, das Unternehmen habe eine Wertpapierbörse, eine Broker-Dealership und eine Clearingstelle betrieben, ohne sich in dieser Funktion bei der Aufsicht zu registrieren. In ihrer Klageschrift argumentiert die Behörde, dass 13 verschiedene Kryptowährungen, die von Coinbase verkauft werden, die Definition von Wertpapieren erfüllen, darunter Cardano (ADA) Solana (SOL), Polygon (MATIC), Filecoin (FIL) und andere.

In seiner Twitter-Antwort entgegnet Armstrong, dass sich die Klage gegen Coinbase „sehr von anderen [Klagen] unterscheidet“, da sich diese „ausschließlich darauf konzentriert, was ein Wertpapier ist und was nicht“. Dies macht das Team „zuversichtlich in Bezug auf unsere Fakten- und Rechtslage“. Dahingehend verweist der CEO darauf, dass sich die US-Regierungsbehörden selbst nicht einig sind, welche Kryptowährungen Wertpapiere sind, da „die SEC und die CFTC [die Handelsaufsicht – Commodity Futures Trading Commission] dazu bisher widersprüchliche Aussagen gemacht haben“.

Armstrong ist vielmehr zuversichtlich, dass die Gerichtsverfahren den Kryptobörsen ermöglichen werden, „endlich“ Klarheit darüber zu erlangen, wie sie die Wertpapiergesetze einhalten können. Er lobte in diesem Kontext auch die jüngsten Versuche des Kongresses, eine Krypto-Gesetzgebung zu verabschieden, und gibt zu bedenken, dass „der US-Kongress genau deshalb neue Gesetze einführt, um die Situation zu verbessern“.

Die Antwort von Armstrong ist die jüngste in einer Reihe von juristischen und öffentlichen Scharmützeln zwischen der Börse und der SEC seit März.

Coinbase hatte ursprünglich am 22. März eine sogenannte Wells Notice von der SEC erhalten, in der die Aufsichtsbehörde angekündigt hatte, dass sie Durchsetzungsmaßnahmen gegen die Börse ergreifen könnte. Als Reaktion darauf gab die Handelsplattform am 19. April eine Erklärung ihres Rechtsteams heraus, in der sie wiederum behauptete, dass die mögliche Strafverfolgung durch die SEC „nicht durch das Gesetz gestützt wird oder im Rahmen der Befugnisse der Kommission liegt“.

Eine Wells Notice leitet allerdings kein Gerichtsverfahren ein, sondern dient lediglich dazu, ein Unternehmen über ein mögliches Verfahren zu informieren.

Am 25. April ging das Anwaltsteam von Coinbase in die Offensive und reichte vorsorglich Klage gegen die Aufsichtsbehörde ein. In der Klage wird behauptet, dass die SEC es versäumt habe, rechtzeitig klare Regeln für Kryptobörsen aufzustellen, einschließlich Regeln, die zwischen Kryptowährungen, die Wertpapiere sind oder nicht, unterscheiden. Die SEC reagierte mit einem Antrag auf Klageabweisung am 5. Mai, und Coinbase reichte am 23. Mai eine sogenannte Mandamus-Petition zur Unterstützung der Klage gegen die SEC ein.

Da Coinbase seine Klage gegen die SEC am 25. April und die SEC ihre Klage gegen Coinbase am 6. Juni einreichte, sind beide Organisationen nun in zwei getrennte Gerichtsverfahren gegeneinander verwickelt.