Die große US-amerikanische Krypto-Börse und Wallet-Betreiber Coinbase hat Medienberichte wiedersprichen, wonach die Plattform Eigenhandel betreibe, so eine offizielle Erklärung vom Donnerstag, den 20. September.

Laut Coinbase hat die Medienberichterstattung die Ergebnisse des New York Virtual Markets Integrity Reports falsch wiedergegeben, zu dem Coinbase freiwillig Informationen über seine Praktiken beigesteuert hatte, indem es an einem Fragebogen der Virtual Markets Integrity Initiative teilnahm.

Coinbase zitierte gestern den Bericht, mit dem Ziel einer Richtigstellung:

"Im Bericht heißt es: "Coinbase teilte mit, dass fast zwanzig Prozent des auf ihrer Plattform ausgeführten Volumens auf den Eigenhandel zurückzuführen sind.""

Gemäß der Klarstellung von Coinbase, "wenn Coinbase diese Geschäfte ausführt, geschieht dies jedoch im Namen der Coinbase-Kunden und nicht im eigenen Namen":

"Coinbase handelt nicht zum Nutzen des Unternehmens auf proprietärer Basis. Um ein einfach zu bedienendes Kundenerlebnis zu bieten, bietet Coinbase Consumer einen Preis an und füllt dann schnell den Auftrag von unserer Börsenplattform (Coinbase Markets) aus. Dadurch wird die Liquidität des gesamten Coinbase Ökosystems genutzt."

Das Unternehmen betonte damit, dass der angebliche Eigenhandel - wie die Informationen durch die Berichterstattung Dritter fälschlicherweise genannt wurden - Wirklichkeit für "kundenorientiertes Volumen für Coinbase Kunden" betrifft. Die Aussage bekräftigt mehrfach, dass die Börse weder ein eigenes Trading Desk betreibt noch "Market Making Aktionen" durchführt.

Coinbase erhielt im Januar 2017 vom New York State Department of Financial Services (DFS) eine BitLicense, die seit August 2015 für alle New Yorker Krypto-Börsen vorgeschrieben ist.

In einer früheren Erklärung hatte Coinbase ausgeführt, dass seine Teilnahme am Bericht und Fragebogen zur Integrität der NY Virtual Markets ein Licht auf eine Reihe von Schritten werfen sollte. Dazu gehörte etwa auch das Klären von Fragen der Einhaltung von Vorschriften durch Bundes- und Landesregulierungsbehörden und bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit, Marktintegrität und Plattformzuverlässigkeit.