Das Hauptzollamt in Köln und die Kriminalpolizei haben einen syrischen Asylbewerber des Falschgeldkaufs mit Hilfe von Kryptowährung im Darknet überführt, meldete das Hamburger Abendblatt am 5. Juni.
Der in Quickborn lebende syrische Kinderarzt, welcher sich aktuell in Deutschland als Asylbewerber aufhält, habe im Darknet die Möglichkeit des Falschgeldkaufs entdeckt und in den Niederlanden drei 50-Euro-Blüten bestellt. Bezahlt habe der Mann das per Post verschickte Falschgeld mit Kryptowährung im Gegenwert von 20 Euro.
Die Geldsendung war einem Zollbeamten in Köln aufgefallen, welcher die Echtheit der Scheine überprüfte und das Falschgeld erkannte. Durch die auf der Sendung vermerkte Empfängeradresse konnte die Kriminalpolizei den Mann aufspüren und stellte bei einer Hausdurchsuchung dessen Computer sicher.
Vor Gericht habe der Syrer, welcher aktuell einen Sprachkurs mache, versucht, den Fall herunterzuspielen. Er habe das Darknet zur sicheren Kommunikation mit Angehörigen in Syrien benutzt und sei dabei auf das Falschgeldangebot gestoßen. Laut seinem Verteidiger habe der Mann nicht gewusst, “dass es sich dabei in Deutschland um einen Verbrechenstatbestand handelte.”
Um eine Haftstrafe sei der Mann herumgekommen, da das Gericht den Fall als minderschwer eingestuft habe. Es habe sich lediglich um einen Versuch gehandelt, der Mann habe zudem “ein Geständnis abgelegt, verfüge über eine profunde Ausbildung und habe sich bisher in Deutschland straffrei verhalten.“
Verurteilt wurde der Syrer schließlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils acht Euro, die dieser per Ratenzahlung begleichen kann. Bei Falschgeld-Delikten droht normalerweise eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren Gefängnis.
Im Darknet sind Zahlungen mit Bitcoin und Co. für illegale Geschäfte äußerst beliebt. Im Jahr 2018 soll der Wert von an Darknet-Märkte übertragene Bitcoins um 70 Prozent gestiegen sein.
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