Piero Cipollone, ein Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank (EZB), sprach vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments über die Vorbereitungen für die Ausgabe eines digitalen Euro. Er sprach dabei über vier hauptsächliche Probleme, mit denen die Zentralbank konfrontiert ist, und darüber, wie die EZB sicherstellen will, dass die Öffentlichkeit ein kostenloses gemeinschaftliches Zahlungsmittel nutzen kann.

Cipollone sagte, die EZB habe bereits mit der Suche nach Infrastrukturanbietern für die europäische Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) begonnen. „Unsere Bereitschaft wäre gefährdet, wenn wir erst nach der Entscheidung [zur Einführung des digitalen Euro] mit der Suche nach möglichen Anbietern beginnen würden“, wie er am 14. Februar entsprechend erklärte und fügte hinzu, dass die Vereinbarungen im Hinblick auf legislative und technologische Entwicklungen flexibel sein würden. Hinzu kommt:

„Nur juristische Personen mit Sitz in der EU, die von solchen Personen oder EU-Staatsangehörigen kontrolliert werden, sind zur Teilnahme am Vergabeverfahren berechtigt.“

Dies könnte ein Stolperstein für Amazons zukünftige Teilnahme an dem Projekt sein. Der Onlineriese wurde ausgewählt, um einen Prototyp einer E-Commerce-Komponente für das CBDC zu erstellen, aber seitdem wurde bereits eine weitere Ausschreibung veröffentlicht.

Des Weiteren erörterte Cipollone das Regelwerk für den digitalen Euro, das als „ein einheitliches Paket von Regeln, Standards und Verfahren für den digitalen Euro, dessen harmonische Umsetzung gewährleisten wird“. Der digitale Euro solle wie Bargeld funktionieren, bekräftigte das EZB-Direktoriumsmitglied. Das würde die Nutzer von der Abhängigkeit von internationalen Zahlungsabwicklern befreien und in der gesamten Eurozone gleiche Dienstleistungen bieten.

Cipollone verglich die Infrastruktur für den digitalen Euro mit wortwörtlichen Eisenbahnschienen, die von einer Vielzahl privater Unternehmen genutzt werden könnten, obwohl sie dem Staat gehören.

Das unabhängige, gemeinnützige European Money and Financial Forum veröffentlichte am 15. Februar ein Papier, das die problematischen Auswirkungen der Einführung des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel aufzeigt. Besonders hervorgehoben werden darin rechtliche Fragen in Bezug auf den Status privater Zahlungsanbieter, die in das Euro-System integriert sind. Außerdem bezeichnete es das Konzept des gesetzlichen Zahlungsmittels (ein von Gerichten anerkanntes Zahlungsmittel, das für die Akzeptanz innerhalb einer Gerichtsbarkeit erforderlich ist) als „barbarischen Archaismus“.

In das Konzept des digitalen Euro werden darüber hinaus Schutzmaßnahmen aufgenommen, um die Finanzstabilität zu wahren, so Cipollone weiter. Der digitale Euro wäre deshalb unter anderem zinsfrei, um eine Konkurrenz zu Sparinstituten zu vermeiden. Es gäbe auch Beschränkungen für den öffentlichen Besitz des digitalen Euro und Verbote für Unternehmen und Finanzinstitute, ihn zu halten. Es ist eine Umgehungslösung für die Verknüpfung von CBDC-Wallets mit Bankkonten vorgesehen, um sicherzustellen, dass Transaktionen durchgeführt werden können, ohne dass die Wallets vorher aufgeladen werden müssen.

Abschließend ging Cipollone auf den digitalen Euro und das Thema Privatsphäre ein. Er versprach:

„Ein digitaler Euro würde es den Menschen ermöglichen, Online-Zahlungen mit einem sehr hohen Datenschutzstandard zu tätigen, der sogar höher ist als das, was kommerzielle Lösungen derzeit bieten.“

Bargeld würde selbstverständlich beibehalten und Zahlungen mit dem digitalen Euro, die offline getätigt werden, wären so privat wie Bargeld, wobei die Einzelheiten einer Transaktion nur dem Zahler und dem Zahlungsempfänger bekannt wären. Online würde die EZB „ein Minimum an pseudonymisierten Daten“ erhalten, die für Aufgaben wie die Abrechnung erforderlich sind, und die Nutzer hätten zudem eine größere Kontrolle über ihre Daten als bei den derzeitigen privaten Zahlungssystemen. Der digitale Euro soll auch den aktuellsten Standards der Cybersicherheit genügen.

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