Das US-Justizministerium und die Börsenaufsicht SEC haben den Obersten Gerichtshof gebeten, dass er einer Sammelklage von Nvidia-Anlegern stattgibt, in der dem Unternehmen zur Last gelegt wird, dass es Verkäufe an Krypto-Miner nicht ordnungsgemäß offengelegt hat.
Nvidia und die Anleger befinden sich seit 2018 in einem Rechtsstreit, der nun das oberste US-Gericht erreicht hat.
In einem sogenannten Amicus Brief vom 2. Oktober argumentierten die US-Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar und der leitende SEC-Anwalt Theodore Weiman, dass die Klage „ausreichend Details“ aufweise, um die vorherige Abweisung durch ein Bezirksgericht zu überstehen, und fügten hinzu, dass der Oberste Gerichtshof deshalb grünes Licht für die Wiederaufnahme durch ein Berufungsgericht geben sollte.
Die beiden Behörden erklärten, sie hätten ein „starkes Interesse“ an dem Fall, da er Gesetze betreffe, die leichtfertige Klagen im Zusammenhang mit Wertpapieren einschränken sollen.
„Berechtigte privatrechtliche Klagen sind eine wesentliche Ergänzung zu den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Strafverfolgungsmaßnahmen des DOJ und der SEC“, heißt es dahingehend.
Auszug aus dem Amicus Brief von DOJ und SEC. Quelle: The Supreme Court of the United States
Die Anlegergruppe versuchte bereits 2018, Nvidia zu verklagen und behauptete damals, das Unternehmen habe GPU-Verkäufe an Krypto-Miner im Wert von über 1 Milliarde US-Dollar verschwiegen. Jensen Huang, der CEO des Chipherstellers, soll die Verkäufe von Nvidia an die Kryptobranche bewusst heruntergespielt haben.
Die Anleger sind überzeugt, dass die Umsätze von Nvidia zum damaligen Zeitpunkt signifikant von Minern gestützt wurden, was ihrer Meinung nach dadurch belegt wurde, dass die Umsätze des Unternehmens 2018 zusammen mit dem Kryptomarkt einbrachen.
Der Fall wurde in erster Instanz abgewiesen, aber die Gruppe legte gegen die Entscheidung Berufung ein, was dazu führte, dass das Berufungsgericht des Neunten Bezirks den Fall im letzten August wieder aufnahm. Nvidia beantragte daraufhin beim Obersten Gerichtshof wiederum die Aufhebung der Entscheidung.
Nvidia argumentiert, die Klage stütze sich auf ein Expertengutachten, das Informationen über die Geschäftslage des Unternehmens falsch darstelle, doch das DOJ und die SEC haben dieser Auffassung widersprochen und betont, dies sei hier nicht der Fall.
Die Behörden verweisen in diesem Zusammenhang auch auf etwaige Beweise der Anlegergruppe bezüglich Konten von ehemaligen Nvidia-Führungskräften und einem Bericht der Bank of Canada, in dem geschlussfolgert wurde, dass das Technologieunternehmen seine Krypto-Einnahmen damals um 1,35 Milliarden US-Dollar zu niedrig angesetzt habe.
Nvidia lehnte es bisher ab, den Amicus Brief von DOJ und SEC zu kommentieren.
In einem separaten Amicus-Schreiben, das am selben Tag eingereicht wurde, stellten sich 12 ehemalige SEC-Beamte hinter die Anleger und betonten, dass die „privatrechtliche Durchsetzung der Bundeswertpapiergesetze für die Integrität der US-Kapitalmärkte unerlässlich ist“.
Sie griffen die Argumente von Nvidia an, die ihrer Meinung nach zu Regeln führen würden, „die Klägern den Besitz interner Unternehmensdokumente noch vor deren Offenlegung abverlangen würde“ und den Einsatz von „Sachverständigen im Stadium der Klageerhebung ausschließen würden“.
Sie fügten hinzu: „Beides wird weder durch das Recht noch durch die Gesetz gestützt.“
Sechs weitere Amicus-Schreiben zur Unterstützung der Anlegergruppe wurden am 2. Oktober eingereicht. Diese stammen von Quantitativen Analysten, Rechtsprofessoren, institutionellen Investoren, der American Association for Justice und der Anti-Fraud Coalition.
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