Die Leitlinien der Europäischen Union (EU) zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) wurden nach einer Entscheidung der EU-Bankenaufsicht auf europäische Krypto-Unternehmen ausgeweitet.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erklärte am 16. Januar entsprechend, dass die geänderten Leitlinien darauf abzielen, den Krypto-Dienstleistern bzw. Crypto Asset Service Providers (CASPs) zu helfen, ihren Risiken zur ungewollten Beteiligung an Finanzkriminalität aufgrund ihrer „Kunden, Produkte, Finanzkanäle und geografischen Standorte“ zu identifizieren.
Die Richtlinien umreißen auch, wie Krypto-Unternehmen ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität anpassen sollten, die unter anderem die Verwendung von „Blockchain-Analysetools“ beinhalten könnten. Die neuen Leitlinien werden rückwirkend ab dem 30. Dezember 2023 gelten.
Die EBA erklärte, die jüngsten Änderungen seien „ein wichtiger Schritt im Kampf der EU gegen Finanzkriminalität“ und zur „Harmonisierung“ der Regulierungsbestimmungen für Krypto-Firmen in der gesamten Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung.
We have extended our Guidelines on money laundering (ML) and terrorist financing (TF) risk factors to #crypto-asset service providers (CASPs).
— EU Banking Authority - EBA (@EBA_News) January 16, 2024
Aim: help CASPs identify these risks by providing a non-exhaustive list of different factorshttps://t.co/YCHJdOGvj2 pic.twitter.com/jTeDNIhX9f
Die aktualisierten Leitlinien ergänzen zudem spezifische Risiken bezüglich Kryptowährungen und Krypto-Dienstleistungen für Finanzunternehmen, die mit Krypto-Unternehmen zusammenarbeiten.
Die Leitlinien zur Bewertung des Risikos der Finanzkriminalität weisen Krypto-Firmen zudem an, speziell auch die potenziellen Risiken im Zusammenhang mit „Anonymitäts-Features“, selbst gehosteten Wallets und dezentralen Plattformen bzw. Finanzprodukten zu berücksichtigen.
Im Jahr 2023 hat die EU ihre Verordnung über Geldtransfers (Transfer of Funds Regulation, ToFR), die Krypto-Transaktionen regelt, und die umfassenden und weitreichenden Vorschriften für Kryptomärkte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) fertiggestellt.
Der Krypto-Anlegerschutz der MiCA soll im Dezember in Kraft treten, aber die EU-Mitgliedstaaten können optional eine 18-monatige Übergangsfrist für CASPs einführen, die es ihnen erlaubt, vorübergehend ohne Lizenz zu arbeiten.
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