Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. Januar zwei Konsultationspapiere veröffentlicht, in denen es um ihr Mandat zur Schaffung von Standards und Leitlinien für die Umsetzung der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) geht. Die Papiere befassen sich unter anderem mit Reverse Solicitation und mit Krypto-Assets, die als Finanzinstrumente gelten.

Die europäischen Regulierungsbehörden bezeichnen mit Reverse Solicitation die Praxis, dass ein potenzieller Kunde an ein Unternehmen herantritt, um Krypto-Assets zu erwerben. Eine Ausnahmeregelung zur MiCA-Verordnung erlaubt es Firmen aus Drittländern, einen Kunden aus der Europäischen Union über diesen Mechanismus zu bedienen.

"Drittlandfirmen dürfen keine Kunden in der Union anwerben, da sie nicht befugt sind, Dienstleistungen als Krypto-Asset-Dienstleister in der Union zu erbringen", heißt es in dem Bericht. Es sei denn, "der Kunde hat auf eigene Initiative die Firma kontaktiert und die Dienstleistung angefordert, dann darf die Drittlandfirma sie erbringen". Die ESMA sieht in der "Reverse Solicitation" nur eine eingeschränkte Ausnahme für Drittlandfirmen:

"Die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um in der Europäischen Union (EU) ansässige Anleger und MiCA-konforme Krypto-Asset-Dienstleister aktiv vor unangemessenen Übergriffen von Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern und nicht-MiCA-konformen Unternehmen zu schützen."

Die ESMA schlug die Leitlinien für nationale Regulierungsbehörden auf der Grundlage der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente 2014 (MiFID II) vor, die ähnliche Bestimmungen enthält. Zu den direkten Werbemethoden, die in den Leitlinien behandelt werden, gehören Online-Bannerwerbung, Sponsoring-Deals und Influencer- und Prominentenwerbung. Auch nachfolgende Dienste von CASPs aus Drittländern fallen unter die Leitlinien. Die Frist für Kommentare endet am 24. April 2024.

Die ESMA bittet auch um Kommentare zu den "Bedingungen und Kriterien für die Einstufung von Krypto-Assets als Finanzinstrumente". Ein Finanzinstrument ist ein monetärer Vertrag. Ein Krypto-Asset, das sich als Finanzinstrument qualifiziert, unterliegt der MiFID II-Regulierung und nicht der MiCA. MiCA verlangt von der ESMA eine Abgrenzung zwischen MiCA- und MiFID-Anforderungen für Finanzinstrumente, um bis Ende des Jahres einen einheitlichen Ansatz auf nationaler Ebene zu schaffen.

In MiFID II wurde keine allgemeine Definition von Finanzinstrumenten gegeben. Sie enthält in einem Anhang Beispiele für Finanzinstrumente, die als Orientierungshilfe dienen sollen, was zu einer mangelnden Harmonisierung auf nationaler Ebene geführt hat. "Das Fehlen einer gemeinsamen Definition und gemeinsamer Kriterien, die für alle Finanzinstrumente gelten, erschwert einen ganzheitlichen Ansatz in diesen Leitlinienentwürfen", so der Bericht. Weiter heißt es:

"Die Beurteilung, ob ein Krypto-Vermögenwert als Finanzinstrument zu betrachten ist, sollte jedoch eine Einzelfallprüfung bleiben, und die Leitlinien sollen lediglich dazu dienen, konvergente Praktiken in diesem Zusammenhang zu fördern."

Um als Finanzinstrument zu gelten, müsste ein Krypto-Asset als übertragbares Wertpapier, Geldmarktinstrument, eine Einheit einer gemeinsamen Anlage, Derivat oder Emissionszertifikat definiert werden. Kommentare sind bis zum 19. April 2024 möglich.

Das Europäische Parlament hat MiCA im Oktober 2022 mit überwältigender Mehrheit verabschiedet.

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